Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sturmschaden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sturmschaden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Vec@Mk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 23:05    Titel: Sturmschaden Antworten mit Zitat

Hallo!

Mal angenommen A fährt mit B über eine Landstraße während des heutigen Orkans. Als Sie durch eine kleine Waldschneise fahren, fällt plötzlich ein Baum auf die Straße und A kracht mit seinem Wagen frontal gegen den Baum. Ein erheblicher Sachschaden entsteht.
A´s Auto ist Teilkasko versichert.

Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Versicherung
Der Grundstückseigentümer auf dem der Baum stand
Oder muss A den Schaden selbst zahlen???

Vielen Dank schon mal!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurden ja genügend Unwetterwarnungen herausgegeben, da könnte die Versicherung schon sagen "Warum mussten sie denn unbedingt unterwegs sein, es wurde ja gewarnt". So denke ich jedenfalls - wie es sich tatsächlich verhält, weiß ich allerdings nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Teilkasko des Fahrzeugs wäre erst einmal zu kontaktieren. Ob hier eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt möchte ich bezweifeln, trotz Unwetterwarnung.

Den Besitzer des Baumes in Regreß zu nehmen wird bei einem Orkan (höher Gewalt) wohl nicht möglich sein. Selbst wenn der Baum nachweisbar krank und/oder nicht mehr standsicher war: Es sind auch genug gesunde Bäume bei diesem Sturm umgeknickt.

Hat der Geschädigte keine Teilkasko-V. abgeschlossen wird er auf dem Schaden sitzen bleiben.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zumindest ein Grenzfall.

Wenn das Auto vom umstürzenden Baum getroffen wird ==> ganz klar Teilkaskoschaden (Sturm).

Wenn das Auto gegen den Baum fährt, der irgendwann zuvor vom Sturm umgestürzt wurde und auf der Straße liegt ==> kein Teilkaskoschaden, sondern Vollkasko.

Wenn der Baum unmittelbar vor dem Auto auf die Straße fällt und ein Bremsen/Ausweichen nicht mehr möglich ist ==> auch noch Teilkasko (Sturmschaden)

Es kommt also drauf an:

* liegt der Baum bereits: dann nur Vollkasko

* ist der Baum gerade eben, unmittelbar vor dem fahrenden Auto, umgestürzt: dann Teilkasko.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.