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mein freund hatte im august 2003 einen schweren verkehrsunfall, an dem er schuld war. leider hatte er alkohol getrunken und er muss den schaden an dem anderen auto übernehmen (zum glück wurde niemand verletzt!). seine haftpflichtversicherung machte ihn schon letztes jahr darauf aufmerksam, dass sie möglicherweise an ihn herantreten werden, um 5.000 euro von ihm zurückzuerhalten (gesamtschaden war über 12.000 euro, bis 5.000 euro ist wohl der versicherungsnehmer regresspflichtig). soweit so gut. diese woche nun, also im dezember 2004, erhielt er diesbezüglich ein schreiben von der versicherung. meine frage nun: ist die angelegenheit nicht schon verjährt? ist das rechtlich gesehen i.o.?
Das ist noch nicht verjährt.
Über die maximale Höhe der Regreßforderung der Versicherung geben die Versicherungsbedingungen (das Kleingedruckte) Auskunft, ist meist auf 5.000 oder 10.000 Euro begrenzt.
Ein bisschen Lehrgeld muss für so einen Mist ja wohl auch sein.
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