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Eine Freiberuflerin F wird für zwei Monate an einem deutsches Theater, das nicht am Wohnort von F ist, engagiert. Es wird abgesprochen, dass das Theater für die Unterbringung zuständig ist; im Gastspielvertrag ist festgelegt, dass das Theater die Kosten für die Unterkunft übernimmt.
Das Theater hofft lange, eine preiswerte Gästewohnung für F zu bekommen, dieser Versuch scheitert aber, und das Theater muss kurzfristig ein einfaches Hotel für F buchen. Dieses Hotel bietet Einzelzimmer für rund 30 Euro pro Nacht inklusive Frühstück an. F wohnt für rund vier Wochen in diesem Hotel, dann findet sich eine andere Lösung. Das Hotel rechnet direkt mit dem Theater ab.
Mehrere Wochen später erhält F eine Rechnung: Das Theater berechnet pro Übernachtung € 4,50 für das Frühstück im Hotel, da laut Vertrag ja nur die Übernachtungskosten übernommen werden sollten. F wurde jedoch weder vom Theater noch vom Hotel darauf hingewiesen, dass diese Kosten anfallen, wenn sie das angebotene Frühstück einnimmt. Das Hotel bietet auch gar keine Zimmer ohne Frühstück an, es ist daher auch völlig undurchsichtig, wie der Betrag von 4,50 Euro zustande kommt.
Muss F diese Rechnung begleichen?
Und wenn es zutrifft, dass das Hotel gar keine Übernachtung ohne Frühstück anbietet, wäre dann nicht die Forderung des Theaters sogar als Betrugsversuch zu werten? Schließlich wird hier so getan, als seien über den Übernachtungspreis hinaus Kosten angefallen.
Hat F das Frühstück gegessen ? Dann muss er es auch zahlen.
Wenn nicht dann nicht, es war Sache des Theaters die Unterkunft zu stellen. Ob es dafür ein ganzes Hotel bucht oder ne Pritsche im Altenheim ist deren Sache
Klaus
[/quote] _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
es ist daher auch völlig undurchsichtig, wie der Betrag von 4,50 Euro zustande kommt.
Nein, das ist nicht undurchsichtig, das ist ein Pauschalbetrag, der sich aus R 40 LStR ergibt.
Schließlich sollten ja auch nur die Übernachtungskosten bezahlt werden, dieser Pauschalbetrag wird aus Vereinfachungsgründen herausgerechnet, wenn die Hotelrechnung das Frühstück nicht gesondert ausweist.
Schließlich hätte man auch zu Hause frühstücken müssen.
Nein, das ist nicht undurchsichtig, das ist ein Pauschalbetrag, der sich aus R 40 LStR ergibt.
Vielen Dank! Damit ist schon mal klar, wo diese Zahl herkommt. Allerdings bin ich nicht überzeugt, dass diese Regelung für den Steuerabzug auch für diesen Fall anzuwenden ist. Schließlich geht es nicht um Steuern, sondern darum, dass F für etwas bezahlen soll, dass sie nicht bestellt (und vielleicht sogar nicht einmal genutzt) hat und über dessen Kosten sie nicht informiert wurde. Zwischen wem ist hier ein Vertrag zustande gekommen und wodurch?
Petz hat folgendes geschrieben::
Schließlich hätte man auch zu Hause frühstücken müssen.
Natürlich, aber nicht für 4,50 Euro pro Tag....
Nehmen wir einen anderen Fall:
Person A lädt Person B ins Kino ein, was sie schon lange mal versprochen hatte. Die Eintrittskarten kosten 10 Euro. An der Kasse erklärt der Kartenverkäufer, dass Langnese/Schöller heute eine Werbeaktion hat und dass es zu jeder Karte ein Eis im Wert von 2,50 Euro geschenkt gibt. Beglückt futtern A und B jeweils ein Eis.
Nach der Vorstellung erklärt A, dass sie ja nur den Eintritt bezahlen wollte, dass B aber auch noch ein Eis im Wert von 2,50 Euro dazubekommen hat. A fordert deshalb 2,50 von B.
Muss B zahlen?
Mein Rechtsempfinden sagt: Nö. Wenn mein Rechtsempfinden richtig liegt, warum muss dann F das Frühstück bezahlen? Wo ist der relevante Unterschied der beiden Fälle?
Das Theater hat nen Deal : 100 Euro Gage und freie Übernachtung.
Wenn er jetzt das Frühstück zu sich nimmt dann muss er es auch zahlen. Wenn nicht kann im das doch egal sein.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Das Theater hat nen Deal : 100 Euro Gage und freie Übernachtung.
Das Theater hat auch einen Deal mit dem Hotel: Die Übernachtung kostet 30 Euro. Im Service des Hotels ist inbegriffen, dass am Morgen ein Frühstücksbüffett aufgebaut wird. Niemand notiert, ob F frühstückt oder nicht. Das Hotel berechnet dem Theater in jedem Fall 30 Euro.
Problem jetzt klar geworden?
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Wenn er jetzt das Frühstück zu sich nimmt dann muss er es auch zahlen. Wenn nicht kann im das doch egal sein.
Egal kann ihr das wohl kaum sein, denn sie hat eine Rechnung bekommen. Und wenn ich Petz richtig verstanden habe, sind die 4,50 Euro ein Pauschalbetrag, so dass sie mit dem Kommentar "ich habe ja gar nicht gefrühstückt" wohl nicht aus der Sache rauskommt.
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Also hier wir doch kein Eis verschenkt.
Der rechtlich relevante Unterschied zum zweiten Fall kann ja wohl nicht im Ernst darin bestehen, dass in einem Fall ein EIS zusätzlich verteilt wird, im anderen Fall ein BRÖTCHEN.
Der rechtlich relevante Unterschied zum zweiten Fall kann ja wohl nicht im Ernst darin bestehen, dass in einem Fall ein EIS zusätzlich verteilt wird, im anderen Fall ein BRÖTCHEN.
Doch, genau das ist der Unterschied.
Das Brötchen (oder was auch immer) hätte man auch zu Hause frühstücken müssen, das Eis hingegen nicht.
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