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Wie nennt man eigentlich denjenigen, der mit dem gegnerischen Anwalt zu tun hat?
Also wenn ich mir nen Anwalt nehme, bin ich sein Mandant. Aber wie heißt dann z.B ein Schuldner, von dem mein Anwalt die Schulden eintreiben will? Ist der dann auch ein "Mandant"?
Zweite Frage: Ich hatte mal vor vielen Jahren (1999) eine Lohnpfändung gehabt. Wenn ich jetzt einen Anwalt brauche, darf ich mir dann den damaligen "gegnerischen Anwalt" als Anwalt nehmen? Könnte ja sein dass der sich an mich erinnert und mich gleich wieder weg schickt...?
'Mandant' ist eine Wortbildung aus dem Lateinischen und bezeichnet den Auftraggeber. Wer sich einen Anwalt nimmt, ist dessen Auftraggeber. Auf die gegnerische Partei passt der Begriff also nicht. Mir ist auch kein spezieller Begriff für das Verhältnis zwischen Anwalt der einen Partei und der anderen Partei selbst geläufig.
Zu zweiten Frage: Warum sollte der Anwalt Sie gleich wieder wegschicken? Wenn der neue Fall mit dem alten Fall, insbesondere mit dem damaligen Mandanten des Anwalts, nichts zu tun hat, kann der Anwalt ohne weiteres ihre Vertretung im neuen Fall übernehmen.
1. Man sagt hierzu üblicherweise Gegner und dessen Anwalt wird Gegenanwalt genannt.
2. Wenn es um die gleiche Sache wie früher geht oder aber diese für die neue Sache von Relevanz ist, könnte für den ursprüngliche Gegenanwalt ein Vertretungsverbot wegen Interessenkollision bestehen. Ansonsten spricht nichts dagegen, dass dieser seinen früheren Gegner vertritt. Ich würde beim Erstkontakt allerdings darauf hinweisen. _________________ Bernd Steinbach
ok danke für die Antworten. Wenn ich es mir recht überlege klingt "Gegner" auch irgendwie logisch, weil sich viele ja mit dem Anwalt erstmal monatelang rumstreiten. (obwohl es auch kooperative Gegner gibt).
Ich hatte eben nur nach der Bezeichnung gesucht da ja zwischen Anwalt und "Gegner" auch sowas wie eine Geschäftsbeziehung besteht, im weitesten Sinn...
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