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Zins Zusage

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.01.07, 16:01    Titel: Zins Zusage Antworten mit Zitat

A hat nach 6 Jahren ein Jahrlehen teilweise getilgt.
1.) Frage: was bedeutet die Formulierung " DasDarlehen ist mit xx% aus xx.xxx EUR zuzüglich der durch die Rückzahlung ersparten Zinsen zu tilgen.
2.) Frage: wie sieht die Lage aus, wenn im entsprechenden Schreiben 1 % weniger Zinsen stehen, als mündlich ausgehandelt wurde, bzw. in einem Angebt stand. Kann die Bank dann in zwei drei Jahren rückwirkend eine Rückforderung starten?

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Raureither
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 18:42    Titel: Re: Zins Zusage Antworten mit Zitat

hl hat folgendes geschrieben::
A hat nach 6 Jahren ein Jahrlehen teilweise getilgt.
1.) Frage: was bedeutet die Formulierung " DasDarlehen ist mit xx% aus xx.xxx EUR zuzüglich der durch die Rückzahlung ersparten Zinsen zu tilgen.


Diese Formulierung bezieht sich auf die Sondertilgung oder die Ablösung des Darlehes zum jetzigen Zeitpunkt. In diesen Fall müßten bei Sondertilgungen oder Ablösung des Kredites die bis dato "nicht gezahlten Zinsen" für die komplette Laufzeit erbracht werden. Kurz und einfach formuliert: es würde keine neue Berechnung stattfinden, sondern das Darlehen kostet für Sie bei einer sofortigen Tilgung genauso viel (oder mehr) wie wenn Sie es weiterhin bis zum Ende der Vertragslaufzeit tilgen.


hl hat folgendes geschrieben::

2.) Frage: wie sieht die Lage aus, wenn im entsprechenden Schreiben 1 % weniger Zinsen stehen, als mündlich ausgehandelt wurde, bzw. in einem Angebt stand. Kann die Bank dann in zwei drei Jahren rückwirkend eine Rückforderung starten?


Das kommt ganz auf Ihren Kreditvertrag an. Mündliche Vereinbarungen oder Angebote sind keine rechtliche Verbindlichkeit bei Ihren bestehenden Darlehen. Wenn im Kreditvertrag Effektivverzinsung = 10,00% p.a. steht und im jetzigen Schreiben Effektivverzinsung = 9,00% p.a. sind die Konditionen aus dem Kreditvertrag die als gültig anzusehenden. Sollte eine falsche Berechnung statt finden und somit das Darlehen über einen Zeitraum von mehreren Jahren falsch getilgt werden, kann sich die Bank im Zweifelsfall bis zur entgültigen Tilgung auf den Kreditvertrag berufen ---> Vertragsrecht. Wie es im einzelnen in den AGBs geregelt ist und ob ein Verschulden der Bank in Frage kommt müßte dann im Einzelfall geklährt werden, wobei das in diesen Fall sehr wahrscheinlich währe wenn der Vorgang über Jahre hinweg von der Bank nicht bemerkt wird.


MFG
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