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Heute ist ein Brief von der Krankenversicherung meiner Frau eingetrudelt. Darin heißt es, dass wir seit dem 20.05.2005 (Tag unserer Hochzeit) bis Ende Dezember 2006 knapp 3200 Euro zu wenig an Beitrag gezahlt haben und wir den Betrag bis Mitte Februar 2007 auf einmal zu bezahlen haben.
Hier die Rahmendaten: Ich bin seit einigen Jahren schon Mitglied in der privaten KV. Meine Frau ist bereits seit Anfang Januar 2005 aus Hartz IV rausgefallen und seitdem freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlich KV. Seitdem haben wir einen festen Beitrag für sie bezahlt, der zu 50% auch von meinem Arbeitgeber geleistet wurde. Nach unserer Hochzeit haben wir dem Krankenversicherer gemeldet gehabt, dass eine Hochzeit stattgefunden hat samt dem Namenswechsel. Von der Versicherungen haben wir dann eine neue Versichterenkarte zugeschickt bekommen. Ein weiterer Briefwechsel hat nicht stattgefunden. Wir hatten also also auch keine Information bekommen, dass der Beitrag sich nun ändert.
Nun halte ich das Schreiben in Händen und koche vor Wut. Warum wurde uns dies nicht schon damals mitgeteilt,...
Nun meine Frage an die Fachkundigen unter Euch: Ist das denn rechtens? Darf die KV nachträglich die Beiträge nachfordern? Kann ich die Hälfte nachträglich noch von meinem Arbeitgeber nachfordern? Lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts? Eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht?
Bitte helft mir!
Grundsätzlich berechnet sich der Beitrag für freiwillig Versicherte nach deren Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Wenn der Versicherte der Krankenkasse nicht mitteilt, dass sich seine Einnahmen zum Lebensunterhalt erhöht haben (z.B. durch höhere Einnahmen zum Lebensunterhalt des privat versicherten Ehegatten) und dies erst bei der jährlchen Überprüfung auffällt, so ist die Krankenkasse berechtigt, den zu wenig gezahlten Betrag nachzufordern.
Das Mitglied hat schließlich der Krankenkasse versichert, dass es die Krankenkasse über jede Änderung der Einnahmensituation informiert.
Die bloße Mitteilung über eine Heirat, reicht nicht aus, denn dies sagt ja noch nichts darüber aus, ob sich die Einnahmen zum Lebensunterhalt ändern. Es könnte ja auch sein, dass der Ehegatte keine Einnahmen hat.
Wir reden hier aber nicht nur über eine jährliche Überprüfung, sondern über einen Zeitraum von 19 Monaten. In dieser Zeit kam nie ein Schreiben.
Die Meldung, dass wir geheiratet haben, erfolgte telefonisch. Hätte da der Sachbearbeiter nicht auch nachfragen müssen, ob sich einkommenstechnisch etwas geändert hat? Wir wurden ja noch nichtmal gefragt, ob eine freiwillige Versicherung überhaupt noch Bestand haben kann. Es hätte ja auch sein können, dass meine Frau durch die Heirat in eine Familienversicherung rutscht...
Meint ihr denn, ich kann wenigstens noch an meinen Arbeitgeber herantreten und den Arbeitgeberanteil nachfordern?
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