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17 jähriger Azubi, Staat will Komplettes Ausbildungsgeld
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Meyblaubaer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 19:08    Titel: 17 jähriger Azubi, Staat will Komplettes Ausbildungsgeld Antworten mit Zitat

Hallo erstmal!



Vorgeschichte:

Vor 3 Jahren ist ein Vater zum Pflegefall Stufe 3 geworden.
Eine Mutter hat sich seitdem Hochverschuldet. Nun hat die Familie die Finanzielle BEtreuung des Vaters verloren. Die Mutter ging daraufhin zum Sozialamt um, Sozialhilfe zu beantragen. Nun ist aber folgendes: Sozialamt gewährt kein Geld für Miete und sostiges bis der 17 jährige Sohn von Zuhause ausgezogen bin. Sollte er mit 17 jahren nicht so schnell wie möglich ausziehen, wird sein KOMPLETTES Ausbildungsgehalt eingezogen, und ihm bleiben nur noch 100 €!

Nun meine Frage:

Darf der Staat sowas? Er will nicht ausziehen und auch nicht illigelaerweise Ummelden, da es mit haufen Stress in Betrieb und allem Verbunden ist. Er hat eine Bewerbung bei der Polizei für den Freiwilligen Polizeidienst am laufen und die Bundeswehr ist auch hinter ihm her! Was kann er tun, damit er weiterhin Zuhause wohnen darf, seine Mutter Sozialhilfe bekommt und er sein Ausbildungsgehalt hat?

Ich bitte um Antworten da es wirklich dringend ist.

Vielen Dank

Sven M.

Edit: Fiktiver fall
_________________
MfG
Sven


Zuletzt bearbeitet von Meyblaubaer am 18.01.07, 20:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

@ Meyblaubaer

Ausrufezeichen Bitte diesen Hinweis lesen Winken

Dieses fiktive Beispiel stößt auf mein besonderes Interesse Winken - ich kann mich aber erst an der Diskussion beteiligen, wenn das fiktive Beispiel "etwas bearbeitet" wird. Einfach mal über Edit einen kleinen Feinschliff des Fallbeispieles vornehmen.
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ausbildungsvergütung wird nicht eingezogen, sondern angerechnet, allerdings nur auf deinen eigenen Bedarf.

Dein Bedarf:

276 € Regelsatz + dein Teil der Wohnkosten (angenommen 100 €), dh 376 €.

Falls deine Ausbildungsvergütung diesen Betrag übersteigt, bist du nicht mehr Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft und erhälst selbst auch kein Geld, deine Ausb.-Verg. wird allerdings auch nicht angerechnet. Das Kindergeld reichen die Eltern unmittelbar an dich weiter (da sie ihren Unterhaltspflichten dir ggü. nicht nachkommen können), so dass das Kindergeld nicht bei den Eltern als Einkommen angerechnet wird. Der Arge und dem Sozialamt ist zu erklären, dass du deine Eltern finanziell nicht unterstützt.

Im Ergebnis erhält deine Mutter Alg II in Höhe + ihren Mietkostenteil. Der Vater bekommt Pflegeleistungen der Pflegekasse und Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung. Als Leistungen sind vorgesehen: 2 x Regelsatz, 1 x Mehrbedarf Vater. Einnahmen werden angerechnet.

Du selbst hast dann mglw. noch einen Wohngeldanspruch, der allerdings von der Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig ist.

Im Ergebnis hat der Gesetzgeber hier eine Lage produziert, dass in einer Familie jeder einen anderen Antrag stellen darf.

- ohne Gewähr -

Hinweis: Im Vollzugspolizeidienst ruht die Wehrpflicht.
_________________
mfg
Klaus
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Meyblaubaer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also,

es ist nicht der Polizeivollzugsdienst Hauptberuflich sondern eher ein freiwilliges Engagement, das so in der Form nur in Baden-Württemberg und in Bayern existiert.

Also es ist so,

der Vater ist im Pflegeheim.

Mutter hat kein Geld und wollte deshalb Sozialhilfe beantragen, da Rente des Vaters zur begleichung der Schulden im Heim genutzt werden. Der Sohn muss nun von Zuhause ausziehen, am sonsten würde Sozialamt keine Leistungen zahlen und der Sohn müsste sich mit seinem 722 € (Ausbilungseinkommen ohne Steuern) an einer 750 € Miete zu 50% beteiligen. Nun geht es darum dem ganzen aus dem Weg zu gehen. Was kann der 17 jährige tun, dagegen anzukämpfen?
_________________
MfG
Sven
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was bitte spricht dagegen, dass er die Hälfte der Miete zahlt in einem Wohnung in der er wohnt, wenn er eigenes Einkommen hat?

Ansonsten anderer Aspekt, wenn er auszieht dürfte die Whg für die Mutter alleine zu gross/teuer sein, sie müsste also auch ausziehen, also ich denke man hat da vielleicht einiges nicht so ganz richtig verstanden
Mfg
Matthias
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Meyblaubaer
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Was dagegen spricht:

- Er zahlt bereits Telefon, Internet
- Er zahlt sogar Wasser und Strom komplett
- es bleiben ihm genau 300 € nach allen Abzügen vorhanden, die er für Führerschein anspart und auch mal zum Weg gehen benötigt.
_________________
MfG
Sven
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ausziehen bleibt wohl die einzige Lösung...
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Meyblaubaer
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Ausziehen bleibt wohl die einzige Lösung...


Gut aber der Junge hat dann ein Problem: Es würde noch Miete hinzukommen, es gäbe glaube ich kein BAB vom Arbeitsamt und und und. Er wäre noch 17 und das würde 9 monate noch so bleiben, er hätte also keine Gewalt über sein Leben.
Gibt es nicht noch andere Lösungen?
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MfG
Sven
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hier haben wir zunächst einen recht interessanten Fall in Bezug auf die Unterhaltspflicht nach dem BGB.

Eltern und Kinder sind Verwandte in gerade Linie und gegenseitig nach dem BGB unterhaltspflichtig.

Es ensteht aber jetzt die Frage, ob der Sohn mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Hierzu siehe § 7 Abs. 3 Nr. 4
Zitat:
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Der Auszubildende kann mit seiner Ausbildungsvergütung seinen Lebensunterhalt selbst sicher stellen. Ferner kann er anteilig an den Mietkosten bei seinen Eltern beteiligt werden. Daher muß die ARGE dies bei dem Antrag seiner Eltern auf Leistungen nach dem SGB II berücksichtigen.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was dagegen spricht:

- Er zahlt sogar Wasser und Strom komplett

Muss er ja nicht, wenn du Mutter ALG 2 bekommt, was ihr in meinen Augen zusteht auch wenn er nicht auszieht, dann wird das anteilig übernommen.


- es bleiben ihm genau 300 € nach allen Abzügen vorhanden, die er für Führerschein anspart und auch mal zum Weg gehen benötigt.


Auch wenn er auszieht wird ihm nicht mehr Geld zum Leben bleiben.
Ich würde mich mal beraten lassen bei einer Erwerbsloseninitiative




MfG
Matthias
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. schrieb
Zitat:
Auch wenn er auszieht wird ihm nicht mehr Geld zum Leben bleiben.
Ich würde mich mal beraten lassen bei einer Erwerbsloseninitiative
- dem kann ich nur zustimmen. Winken
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 18.01.07, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Imho muss man das anders sehen. Fast jeder Jugendliche überlegt sich zu Hause auszuziehen und wägt ab ist mir die Freiheit x Euronen wert die ich sparen würde wenn ich zu Hause bleibe. In dem Fall ist die Sache doch ganz einfach. In beiden Szenarien bleibt das gleiche Geld. Ich würde sofort ausziehen da die Option Geld einzusparen nicht besteht...
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ windalf zu
Zitat:
Ich würde sofort ausziehen da die Option Geld einzusparen nicht besteht...
- Der Junge ist noch nicht volljährig und bräuchte die Zustimmung der Eltern. Winken

Solange er unter 25 Jahre alt ist, könnte er bei einem späteren - eigenem - Bedarf von ALG II wieder auf den Haushalt der Eltern verwiesen wird.

Zustimmung aber zu Deiner Anmerkung, dass er bei den Varianten

- "eigener Haushalt" oder
- "weiterer Verbleib im Haushalt der Eltern"

nicht mehr Geld haben wird. Winken

Nachtrag: Sollte er jetzt ausziehen, könnte die Wohnung für die Restfamilie zu groß sein. Es könnte dann ein weiterer Auszug angesagt sein. Ferner ist da noch das Problem mit dem Zivil- oder Wehrdienst. Das USG sieht eine Mietbeihilfe vor, allerdings müßte er die Wohnung dann schon 6 Monate vor Dienstbeginn haben. Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 18.01.07, 21:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

- Der Junge ist noch nicht volljährig und bräuchte die Zustimmung der Eltern.

Naja die dürfte vermutlich nicht so schwer zu bekommen sein. Im Fall des Falles spielt man einfach das "enfant terrible" und schon...

Zitat:

Solange er unter 25 Jahre alt ist, könnte er bei einem späteren - eigenem - Bedarf von ALG II wieder auf den Haushalt der Eltern verwiesen wird.

Also wenn man er davon ausgeht nach 3 jahren sowieso arbeitslos zu sein, dann hätte er wohl gar nicht erst die ausbildung angefangen... Und selbst wenn dann muss er halt wieder einziehen. Dürfte für ihn doch trotzdem ein entscheidungsirrelevanter Umstand sein.

Zitat:

Zustimmung aber zu Deiner Anmerkung, dass er bei den Varianten

- "eigener Haushalt" oder
- "weiterer Verbleib im Haushalt der Eltern"

nicht mehr Geld haben wird.

Eben was dann ja deutlich für die Option ausziehen spricht... Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
einfach das "enfant terrible" und schon...
Lachen *Klasse* - Lachen - *Aber wer verlässt schon gerne das Hotel Mama?* Lachen
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