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Das wäre und ist im Sozialrecht besser aufgehoben und irgendwer, der die Berechtigung dazu hat wird es wohl auch dahin verschieben.
Ich weiß leider nicht wie es geht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Bitte. Aber davon abgesehen denke ich mal das es hier nicht nur beim Amt um die Miete geht, sondern das es um die qm² geht.
Im Grunde ist es so das Ihnen für als alleinstehende Person oder auch für zwei Personen nur so um die höchstens 60 qm² zustehen.
Daher sehen die nicht so auf die Miete sondern auf die qm².
Genaueres wird Ihnen hoffe ich im Sozialforum jemand sagen können.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.01.07, 12:49 Titel:
Die Regelungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, zu empfehlen ist hier bei der Arge/Jobcenter nachzufragen ob dies so wie hier vorgeschlagen möglich ist.
Auf dem Link finden sie auch eine Verlinkung zur AV-Wohnen die in Berlin gilt.
Dort spielen QM anscheinend eine untergeordnete Rolle solange die Warmmiete den genannten Kriterien entspricht, es könnte allerdings bei Betriebs- und Heizkosten-Nachzahlung Probleme geben, wenn diese die gesamten QM berücksichtigt.
Aber wie gesagt die hier genannte AV-Wohnen gilt nur in Berlin.
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