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Hartz 4 - Wohnung zu groß

 
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famfla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 08:06    Titel: Hartz 4 - Wohnung zu groß Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, wo es passt, also schilder ich die Sache mal hier.

Familie A hat ein Zweifamilienhaus, die Dachgeschosswohnung ist an Mieter B und dessen Patnerin vermietet.

Mieter B ist seit einiger Zeit auf ALG 2 angewiesen, seine Patnerin ist nun (erstmal) ausgezogen, weil sie eine räumliche Trennung braucht.

Die Wohnung hat 82 qm und kostet inclusive NK 460 €uro Miete.

Somit verlangt das Arbeitsamt, daß Mieter B sich eine günstigere Wohnung sucht.

Mieter B würde aber gern in seiner Wohnung bleiben und auch Familie A (die Vermieter) würden B gern als Mieter behalten.

Familie A wäre bereit, die Miete auf den Höchstsatz, welchen das AA bezahlt, zu senken.

Jetzt die Frage: Darf Mieter B dann in der Wohnung bleiben oder muss er trotzdem ausziehen, weil die Wohnung zu groß ist?

Ich danke schon mal für die Antworten!
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre und ist im Sozialrecht besser aufgehoben und irgendwer, der die Berechtigung dazu hat wird es wohl auch dahin verschieben.
Ich weiß leider nicht wie es geht. Verlegen

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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famfla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, tut mir leid, dann hoffe ich, daß es jemand verschiebt. Danke dafür!
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte. Aber davon abgesehen denke ich mal das es hier nicht nur beim Amt um die Miete geht, sondern das es um die qm² geht.
Im Grunde ist es so das Ihnen für als alleinstehende Person oder auch für zwei Personen nur so um die höchstens 60 qm² zustehen.
Daher sehen die nicht so auf die Miete sondern auf die qm².

Genaueres wird Ihnen hoffe ich im Sozialforum jemand sagen können.

Gruß
pcwilli
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

In der Sache habe ich keine Ahnung, wohl aber wie das Verschieben geht... Cool

Gruß
Exrichter
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regelungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, zu empfehlen ist hier bei der Arge/Jobcenter nachzufragen ob dies so wie hier vorgeschlagen möglich ist.

http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/umsetzung_sgbii/

Auf dem Link finden sie auch eine Verlinkung zur AV-Wohnen die in Berlin gilt.
Dort spielen QM anscheinend eine untergeordnete Rolle solange die Warmmiete den genannten Kriterien entspricht, es könnte allerdings bei Betriebs- und Heizkosten-Nachzahlung Probleme geben, wenn diese die gesamten QM berücksichtigt.

Aber wie gesagt die hier genannte AV-Wohnen gilt nur in Berlin.
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