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die gmbh "xyz" hat von einenm darlehensgeber risikokapital in höhe von eur 40.000,- erhalten. der darlehensgeber sollte für dieses risiko stolze 20 % vom gewinn erhalten. nun steht die gmbh kurz vor der insolvenz und der darlehensgeber besteht darauf das der gv die schulden privat übernehmen soll obwohl dieses nicht im darlehensvertrag steht. ist das üblich ?
Wenn der GV im Namen der GmbH gehandelt hat muss er nicht haften. Im Zweifel muss er aber den Beweis erbringen, dass er als GV gehandelt hat. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Im Zweifel muss er aber den Beweis erbringen, dass er als GV gehandelt hat.
Hallo. Kann sein. Aber ist es nicht so, dass wer einen Anspruch haben will, Beweislast hat?
Also wenn der Darlehengeber oder wer auch immer etwas vom (ehemaligen) Geschäftsführer will, muss er die Anspruchsgrundlage nennen. Er muss also darlegen, dass zwischen ihm und dem Geschäftsführer als natürliche Person ein Schuldverhältnis besteht.
Was ist jetzt richtiger? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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