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Verfasst am: 10.12.04, 20:14 Titel: Motorschaden in fremdem kfz
hallo
ich habe mein auto verkauft, unter vorbehalt.
der käufer hat nun 2 tage später einen motorschaden.
vereinbart war, dass er nach der überführung = probefahrt den wagen zu einer werkstatt bringt. bisher habe ich nichts schriftliches dass der wagen zurückkommen sollte.
grade ruft mich der neue besitzer an, dass er einen motorschaden hat. der wagen ist noch auf mich angemeldet.
muss ich den wagen in dem zustand zurücknehmen?
oder muss er / seine haftpflicht das bezahlen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.12.04, 15:52 Titel:
Warum sollte das die Haftpflicht zahlen? Hat der Fahrer den Motorschaden denn durch ein Fehlverhalten verursacht?
Alles andere sind kaufvertragliche Fragen - dafür kommt es u.a. darauf an, was vereinbart war, wer was beweisen kann, ob die Gewährleistung ausgeschlossen war, warum genau der Motor kaputt ging, ob der VK einen Vorschaden kannte oder hätte kennen müssen etc.
Das fragen Sie am besten unter Berücksichtigung der o.a. Punkte mal im Forum Verbraucherrecht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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