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Darf man Fotos, die ein Unternehmen auf seiner Internetseite als "Pressefotos" zur Verfügung stellt, ohne weitere Genehmigungen für Zeitungen benutzen oder brauch man eine extra Genehmigung des Unetrnehmens?
Und muss man, wenn das Foto den Markennamen zeigt, diesen Satz "xyz ist eine eingetragene Marke der xyz-gmbh" darunter schreiben? Muss man das auch wenn im zugehörigen Text der Zeitung der Markennname ewähnt wird?
Darf man Fotos, die ein Unternehmen auf seiner Internetseite als "Pressefotos" zur Verfügung stellt, ohne weitere Genehmigungen für Zeitungen benutzen oder brauch man eine extra Genehmigung des Unetrnehmens?
Ich denke nein. Anders könnte es aussehen, wenn es branchenüblich wäre (ob das so ist entzieht sich meiner Kenntnis), wenn mit so gekennzeichneten Bildern ein Recht zur Veröffentlichung eingeräumt wird. Da ich schon Pressebilder gesehen habe, zu denen im Weiteren die Nutzung und die daran geknüpften Bedingungen erläutert wurden, vermute ich, daß es nicht branchenüblich ist.
Eine Nachfrage würde Licht ins Dunkel und vermutlich die nötigen Nutzungsrechte mit sich bringen.
pool hat folgendes geschrieben::
Und muss man, wenn das Foto den Markennamen zeigt, diesen Satz "xyz ist eine eingetragene Marke der xyz-gmbh" darunter schreiben? Muss man das auch wenn im zugehörigen Text der Zeitung der Markennname ewähnt wird?
Nein und nein. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.01.07, 01:09 Titel:
Martin R's Überlegungen sind nicht von Pappe.
Welche Überlegung sollte aber ein Unternehmen leiten, Fotos als "Pressefoto" im Internet zu kennzeichnen, wenn nicht diese, sie jeglicher Presse als gemeinfrei freizugeben?
Also damit der schnittige "Forsche" im Gegenlicht so oft wie möglich veröffentlicht wird?
Kein Grund dazu fällt mir ein. Gegengründe stünden sonst dabei: "Darf in der Presse nur veröffentlicht werden, wenn..."
Welche Überlegung sollte aber ein Unternehmen leiten, Fotos als "Pressefoto" im Internet zu kennzeichnen, ...?
Z.B. die Darstellung der Fotos für welche Nutzungsrechte (eventuell mit für Pressezwecke sehr günstigen Konditionen) erworben werden können.
Edit: Die Gegengründe könnten man auch als Nutzungsbedingungen sehen (wenn das "branchenüblich" nicht zutreffen sollte), zu deren Präsentation man aber nicht verpflichtet ist.
Bei einem süddeutschen Elektroartikelproduzenten gelangt man mit dem Klick auf "Pressefotos" zu folgendem
Zitat:
Die Bilddatenbank stellt Ihnen 2152 digitalisierte Pressebilder zur Verfügung, die Sie anhand von Suchkriterien, Stichwörtern oder einer Volltextsuche auswählen und herunterladen können.
Nachdruck aller Bilder honorarfrei mit Vermerk "Foto: [Firma]"
Die Bilder sind aber auch erreichbar ohne über diesen Link zu kommen und der Link "Presseinformationen" unter den Bildern führt nicht zu dieser Darstellung. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Darf man Fotos, die ein Unternehmen auf seiner Internetseite als "Pressefotos" zur Verfügung stellt, ohne weitere Genehmigungen für Zeitungen benutzen oder brauch man eine extra Genehmigung des Unetrnehmens?
Und muss man, wenn das Foto den Markennamen zeigt, diesen Satz "xyz ist eine eingetragene Marke der xyz-gmbh" darunter schreiben? Muss man das auch wenn im zugehörigen Text der Zeitung der Markennname ewähnt wird?
Das dürfte unterschiedlich sein. M.W. bedeutet der Begriff "Pressefoto" nicht automatisch eine unbegrenzte Nutzung.
Ansonsten halte ich die Anregung von Martin R. für überlegenswert:
Zitat:
Eine Nachfrage würde Licht ins Dunkel .... bringen.
_________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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