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Domain nicht verkaufen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.12.04, 12:59    Titel: Domain nicht verkaufen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Internetdomain auf der ich die neuesten Handys vorstellte. Diese Domain wollte ich an einen Bekannten, der über sie Handys vermarkten wollte, verkaufen. Weil der aber den Kaufpreis von 600 Euro nicht gleich zahlen konnte, die Domain aber unbedingt nutzen wollte, habe ich sie ihm für ein Jahr zum Preis von 90 Euro vermietet, sodass er sofort anfangen konnte die Handys zu vermarkten. Blöderweise habe ich im Mietvertrag versprochen, sie ihm nach Ablauf des Jahres zum Preis von 510 Euro zu verkaufen, wenn er sie dann noch haben möchte. Würde er sie nicht mehr wollen, hätte sich die Sache also erledigt und ich könnte die Seite wieder nutzen. Jetzt ist es soweit und er will kaufen.

Das Problem ist, dass ich ihm die Domain nun doch nicht verkaufen will, weil ich sie wieder selbst nutzen möchte.


Kann er mich zwingen, ihm die Domain gegen Zahlung des Geldes zu übertragen?

Habe ich die Chance, die Domain gegen Zahlung von Schadenersatz doch behalten zu können? Und wenn ja, wie berechnet sich die Höhe des Schadenersatzes, also wieviel muss ich zahlen?

Oder kann ich den Vertrag gar so anfechten, dass ich keinen Schadenersatz leisten muss?


Danke

PS.: Eine gütliche Einigung mit ihm ist nicht in Sicht, da wir erbittert streiten.
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Watson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt wahrscheinlich auf die Forulierungen des Vertrages an.

Haben Sie ihm lediglich eine Art Vorkaufsrecht nach Ablauf des Mietvertrages eingeräumt, so könnten Sie es sich anders überlegt haben und gar nicht mehr verkaufen.

Ist der Vertrag jedoch bereits als Kaufvertrag ausgelegt, z.B. "hiermit wird vereinbart, dass nach Ablauf eines Jahres die Domain XYZ an Käufer ABC zum Preis von 510 EUR übereignet wird...", so kann der Käufer auf den Vertrag bestehen. Ein Rücktritt wäre wohl nur unter bestimmten Umständen, z.B. arglistige Täuschung, möglich.

Wenn es denn überhaupt zur Schadensersatzforderung bei Nichtherausgabe kommt, ist schwer zu sagen, welcher Betrag zum Ansatz kommen könnte. Vom Beschaffungspreis einer ähnlichen Domain bis zur Aufrechnung von Vermögensschäden ist wohl alles drin. Wenn Ihnen am Behalten der Domain sehr viel liegt, würde ich einer außergerichtlichen Einigung den Vorzug geben.
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