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Kostenfestsetzungsbeschluss

 
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 13:29    Titel: Kostenfestsetzungsbeschluss Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

folgende frage habe ich bitte einmal zum grundsätzlichen ablauf von amtsgerichten.

vorgang von 08.2006
schriftliche einigung 10.2006

dann kam ein schreiben von wegen:

wenn sie nicht innerhalb von 10 tagen den kosten widersprechen wird eine rechnung erstellt.

nun 01.2007 ! kommt ein kostenfestsetzungsbeschluss der OK ist aber immer noch keine zahlungsaufforderung !?

ist das normal dieser ablauf und vor allem die zeit die ins land gegangen ist ?
oder ist dies die gestzliche reienfolge die eingehalten werden muss ?

mfg
sony
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

ich geh mal davon aus, dass es sich hier nicht um eine Strafsache, sondern um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt.

Mit Einigung ist wahrscheinlich ein Vergleich gemeint, der auch eine Kostenregelung enthält.

Bei dem weiteren Schreiben handelt es sich wohl um den Antrag einer Seite auf Festsetzung der Kosten gemäß Vergleich.

Durch das Gericht wurde dieser nunmehr geprüft und im Kostenfestsetzungsbeschluss (Kfb) der Höhe nach festgesetzt.

In diesem Kfb müsste drinstehen, wer an wen wie viel zu zahlen hat. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden sollte der Kostenschuldner umgehend an den Gläubiger zahlen. Einer gesonderten Aufforderung zur Zahlung bedarf es nicht.
_________________
Bernd Steinbach
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