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ich geh mal davon aus, dass es sich hier nicht um eine Strafsache, sondern um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt.
Mit Einigung ist wahrscheinlich ein Vergleich gemeint, der auch eine Kostenregelung enthält.
Bei dem weiteren Schreiben handelt es sich wohl um den Antrag einer Seite auf Festsetzung der Kosten gemäß Vergleich.
Durch das Gericht wurde dieser nunmehr geprüft und im Kostenfestsetzungsbeschluss (Kfb) der Höhe nach festgesetzt.
In diesem Kfb müsste drinstehen, wer an wen wie viel zu zahlen hat. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden sollte der Kostenschuldner umgehend an den Gläubiger zahlen. Einer gesonderten Aufforderung zur Zahlung bedarf es nicht. _________________ Bernd Steinbach
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