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Schaden an Blockbohlenhaus nach Orkan durch Baum

 
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ChrisMX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 14:05    Titel: Schaden an Blockbohlenhaus nach Orkan durch Baum Antworten mit Zitat

Eine umgestürzte Zeder (nach Orkan) hat das Dach eines im selben Garten befindlichen Blockbohlenhäuschens (Grundfläche 6 qm) zerstört. Frage: Deckt die Wohngebäudevers. auch den Schaden am Blockbohlenhäuschen? Oder wer kommt für den Schaden evtl. auf?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt entscheidend von den Vereinbarungen mit der Wohngebäudeversicherung ab (ist "Zubehör" wie Gartenzäune, Gartenhäuschen usw. mitversichert?). Also mal in die Police schauen oder alternativ den Schaden der Wohngebäudeversicherung melden und abwarten, wie diese darauf reagiert (eine Ablehnung der Schadensregulierung erfolgt mit Begründung).
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ChrisMX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort. In einem Vertrag aus dem Jahr 1978 ist das leider noch nicht festgehalten Traurig
P.S.: die xx Vers. wurde zudem noch von der xy geschluckt


Zuletzt bearbeitet von ChrisMX am 21.01.07, 18:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisMX hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die schnelle Antwort. In einem Vertrag aus dem Jahr 1978 ist das leider noch nicht festgehalten Traurig
P.S.: die xx Vers. wurde zudem noch von der xy geschluckt


Bitte keine Namen von Unternehmen nennen!!! siehe Foren-Regeln!

Und wenn der Vertrag aus dem Jahr 1978 stammt dann sollte der dringend einmal neu geordnet werden und auf den aktuellen Stand des Versicherungswesens angepasst werden, es geht ja nicht nur um das Gartenhaus, sondern z.b. auch Entsorgungskosten, Armaturen, Überspannungsschäden etc. Das dürfte damals (VGB 62) nicht (ausreichend) versichert sein


EDIT: Dann habe ich auch einmal die Namen aus dem Zitat entfernt Lachen
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken


Zuletzt bearbeitet von Duisburger am 21.01.07, 20:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChrisMX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, 1988 gab es eine Anpassung - danach nicht mehr.
Mal schaun, was der Gebietsleiter sagt ...
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