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Verbotne Parteien
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

L4nK4sT0r hat folgendes geschrieben::
Wie kommt es, das ein Xyz chef auf einmal das Recht hat, den Abeitssuchenden das Geld zu zu teilen?


Wäre mir neu, daß der Volkswagenchef Arbeitslosengeld bewilligt und auszahlt.

L4nK4sT0r hat folgendes geschrieben::
oder ein Herr Schröder einer sehr großen Ölfirma (auch wenn es keine deutsche ist)


Der Firma zahlt er Geld aus?

Verstehe schon den Satzinhalt nicht.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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L4nK4sT0r
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, Entschuldigung für den Satzbau. Ich finde es nicht OK das Politiker in der Wirtschaft Hantieren. (Schröder -> Öl) Und soweit ich weis ist oder war Peter Hartz Personalvorstand bei VW. und hat in der Zeit auch Seine Hartz 4 Reform veröffentlicht und durchgesetzt und hat somit so vielen Arbeitslosen das Leben und die Jobsuche noch schwerer gemacht.

Edit: ich finds aber erstaunlich, das hier mehr darauf eingegangen wird wie ich es sage. Auf meinen Einwand mit der Veruntreuung, die Peter Hartz begangen hat, hat man hier entweder überleesen oder ignoriert
_________________
Zitat:

Original von ****:
Warum dürfen wir nicht sündigen, wenn Jesus eh dafür gestorben ist?
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ L4nK4sT0r,

zunächst dachte ich, dass es sich bei deinen Fragen um 'Fragen eines lesenden Arbeiters' handelt. Die Beantwortung der Fragen wäre dann sehr spannend geworden. Auch wenn Peter Hartz bestimmt nicht zu meinen Freunden gehören würde und sein Verhalten in der VW-Affäre nicht gerade rumreich ist, so hatte er 'nur' die Leitung der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Das Hartz-Konzept wurde auch nicht 1:1 umgesetzt und in der Kommission saßen u.a. auch Gewerkschafter.

Es bringt relativ wenig, eine Diskussion ohne Hintergrundwissen zu führen. Auch die ungerechtfertigte Personalisierung der Ursache von sozialen Problemen bringt relativ wenig. Das Thema Jugendarbeitslosigkeit verfolge ich seit über 30 Jahren und arbeite mittlerweile seit mehr als 20 Jahren beruflich mit arbeitslosen Jugendlichen. Daher kann ich deine Wut und deinen Ärger wirklich gut verstehen.

Verantwortlich für die Gesetzgebung ist die jeweilige Bundesregierung, die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, und die Mehrheit des Volkes. Das Volk hat die Regierungsparteien gewählt. Dies ist in einer Demokratie so, und dies ist auch so gewollt. Die politische Legitimation ergibt sich aus unserer Verfassung (dem Grundgesetz).

Die Diskussion hast du mit diesem Titel
Zitat:
Verbotne Parteien
und folgender Anfrage
Zitat:
Ich wollt mal fragen, inwiefern die RAF und die KPD verboten sind, da Person A eine Internetseite mit dem Thema RAF (bzw genauer RAF06) schreiben will/geschrieben hat und fragen wollte, wie weit das rechtens ist. Diese knüpft an die Gruppe RAF an (distanziert sich aber von den Taten, es geht lediglich um das Ziel unter diesem bekannten Namen. Danke
eröffnet

Die RAF war keine Partei, sondern eine Terror-Organisation. Die KPD wurde 1956 verboten. Die Hintergrundinfos habe ich dir als Link weiter oben gepostet.

Die Verwendung der Abkürzung "RAF" und die Benutzung des Originallogos soll eine bewußte Verbindung zu dieser Terror-Organisation herstellen. Ich bezweifle, dass du die damaligen Ziele der RAF kennst.

Zu
Zitat:
Edit: ich finds aber erstaunlich, das hier mehr darauf eingegangen wird wie ich es sage. Auf meinen Einwand mit der Veruntreuung, die Peter Hartz begangen hat, hat man hier entweder überleesen oder ignoriert
Was willst du lesen? Was hat die Veruntreuung von Peter Hartz im VW-Konzern mit der Diskussion über deinen Eröffnungsthread zu tun?
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L4nK4sT0r
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Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort auf meine Eröffnungsfrage habe ich irgendwo mitte der 2. Seite bekommen, und dann auch gesgagt, das es für mich genügt. Ich werde mich auch in zukunft aus diesem Thread heruashalten, da ich meine Antworten bekomen habe, einige Tips bekommen habe (auch Kritik) und erstmal meiner Politischen meinung wieder Klar werden muss. Also danke an alle, die sich hier verewigt haben, viel Spaß noch und nen schönen Tag.
_________________
Zitat:

Original von ****:
Warum dürfen wir nicht sündigen, wenn Jesus eh dafür gestorben ist?
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich enthalte mich der Diskussion und kehr mal zum Anfang zurück. Wieso stellt eigentlich niemand die Frage was genau die Inhalte der Website sein sollen. Da gibt es nämlich durchaus einige Unterschiede. Lesen Sie §§ 86, 86a StGB.

Ganz interessant hierzu: BGHSt 25, 30 (33)
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ jajosch
Zitat:
Ich enthalte mich der Diskussion und kehr mal zum Anfang zurück. Wieso stellt eigentlich niemand die Frage was genau die Inhalte der Website sein sollen.


Einigen der Diskussionsteilnehmern ist/war der betreffende Inhalt bekannt. Das Ziel war auf einer Webseite genannt. Es ging um die 'Wiederbelebung der RAF'. Ich möchte die Quelle jetzt nicht posten, da ich für diese Seite keine Werbung machen möchte.

Statt § 84 StGB und § 86a StGB scheint mir eher der Hinweis auf § 129 StGB bzw. § 129a StGB zutreffender zu sein.

Mir fällt es schwer, bei dem Thema 'Wiederbelebung RAF' Tipps zu geben, wie dies 'gefahrlos' geschehen kann. Abschließend möchte ich besonders auf den Artikel 20 unseres Grundgesetzes hinweisen. Im Absatz 4 steht etwas zum Widerstandsrecht. Die RAF war nie eine Partei, sondern eine Terrororganisation, daher mein Hinweis auf § 129 StGB/§129a StGB.
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte mir also doch mehr Zeit nehmen sollen genauer zu lesen. Nun mit dem Hinweis auf ein BGH Urteil und den §§ 86, 86a StBG dachte ich an Ausnahmen dieser Norm, unter die historische Aufklärungsarbeiten zB auf einer Website fallen können. Nun kenne ich in etwa das Ziel dieser Website. Nun ich denke gemessen an der Ausgangsfrage liege ich mit meinem Verweis doch etwas näher Winken

Wo bitte schrieb ich, die RAF sei eine Partei gewesen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jajosch
Zitat:
Wo bitte schrieb ich, die RAF sei eine Partei gewesen?
Geschrieben hast du es nicht. Aber mit der Überschrift des Gesamthread 'Verbotne Parteien' ging zunächst der Thread-Ersteller davon aus, dass die RAF eine Partei gewesen ist.

Aus dem Bereich
Zitat:
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
hast du den Lesehinweis auf die '§§ 86, 86a StGB' gegeben. Meines Wissens werden hier Wiedergründungen (zum Beispiel der Hitler-Jugend usw.) und deren Symbole erfasst.


Die RAF ist immer als eine Kriminelle Vereinigung bzw. als eine Terroristische Vereinigung angesehen worden. Politisch wäre es unklug gewesen die RAF als Politische Partei/Organisation anzuerkennen. Auch wenn die RAF sich selbst als 'politisch Verfolgte' gesehen, und dies gegenüber der 2. und 3. Generation der RAF so verkauft haben.

Von daher ist der Hinweis auf § 129/129a StGB richtiger. Eine 'Wiederbelebung der RAF' hieße demnach, eine Wiederbelebung einer Terrororganisation.
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sie missverstehen mich, ich habe lediglich auf den 86 und den 86a verwiesen, da ich dachte die Frage beziehe sich darauf, welche Symbole etc. unter welchen Voraussetzungen veröffentlicht werden dürfen. Denn das ist durchaus nicht so einfach und nur in wenigen Ausnahmefällen nicht rechtswidrig.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,440081,00.html

Die Diskussion hat das eigentliche Ziel hervorgehoben, somit ist mein Beitrag nutzlos.

MfG
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