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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.02.07, 11:03 Titel: Vaterschaftstests... |
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,466020,00.html
Wie ist das
Zitat: |
Laut dem Verfassungsurteil haben Männer wie der Kläger jedoch ein Recht darauf zu erfahren, ob sie auch der biologische Vater ihrer Kinder sind. Nach Maßgabe der Karlsruher Richter reicht künftig allein der "Zweifel an der Vaterschaft" aus, um solch ein Verfahren einleiten zu können. An dessen Ende darf aber nicht wie bislang in Vaterschaftsanfechtungsverfahren die zwingende rechtliche Trennung vom Kind stehen, falls ein Gentest negativ ausfällt. Stattdessen müsse es in der Neuregelung einem Vater ermöglicht werden, auch nach einem negativen Gentest weiterhin zu dem Kind stehen zu können, forderten die Richter
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eigenltich zu interpretieren..
Heisst das kurz gesagt heimlich ist zwar illegal aber ab März 2008 muss man(n) nur noch sagen: "Ich glaube die Schlampe hat mit einem anderen gepoppt" und schon ist ein legaler Vaterschaftstest fällig?
Vor allen Dingen was ist mit "Stattdessen müsse es in der Neuregelung einem Vater ermöglicht werden" gemeint? Das ist doch eine rein "persönliche Sache" oder was soll da juristsch geregelt werden. Will mir nicht so ganz einleuchten... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 13.02.07, 11:11 Titel: Re: Vaterschaftstests... |
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windalf hat folgendes geschrieben:: |
Heisst das kurz gesagt heimlich ist zwar illegal aber ab März 2008 muss man(n) nur noch sagen: "Ich glaube die Schlampe hat mit einem anderen gepoppt" und schon ist ein legaler Vaterschaftstest fällig? |
Den Wortlaut des Urteils kenne ich auch noch nicht. Vielleicht sollte die Veröffentlichung abgewartet werden.
In dem konkreten Fall soll in Zukunft vielleicht der Umstand, daß die Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft des Klägers durch dessen verminderte Zeugungsfähigkeit bei unter 10 % lag, vielleicht für eine Anfechtung ausreichen.
Nach bisherigem Recht war es wohl nicht so.
Ansonsten sollten Männer über den gemeinrechtlichen Grundsatz "Die Mutter steht immer fest, der Vater nie" vielleicht noch einmal nachdenken, bevor sie eine Vaterschaft anerkennen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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yasha FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 13.02.07, 11:19 Titel: Re: Vaterschaftstests... |
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Zitat: | auch ohne Zustimmung des Kindes beziehungsweise seines gesetzlichen Vertreters zulässig sind (Az. 1 BvR 421/05). |
Scherzfrage:
Ehepaar bekommt nach 2 jähriger Ehe eine süsse Tochter, Vater erkennt natürlich an da es ja seine Tochter ist und er auch der gesetzliche Vertreter seiner Tochter ist.
Er bekommt zweifel weil der Gärtner immer so lange im Schlafzimmer braucht und macht einen heimlichen Vaterschaftstest (da er der gesetzliche Vertreter ist auch legal oder?*fg*) und siehe da ein Kuckuckskind.
Ist ein solcher Test dann legal oder in diesem Fall auch nicht _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 13.02.07, 11:29 Titel: Re: Vaterschaftstests... |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Vaterschaftstest fällig?
Vor allen Dingen was ist mit "Stattdessen müsse es in der Neuregelung einem Vater ermöglicht werden" gemeint? Das ist doch eine rein "persönliche Sache" oder was soll da juristsch geregelt werden. Will mir nicht so ganz einleuchten... |
Tja ohne Urteil schwer, vermute aber mal, das der festgestellte Nichtvater nicht plötzlich entrechtet ist, sondern weiterhin (ähnliche?) Rechte eines leiblichen Vaters genießen soll/darf, und nicht von Schla...ähm Mutters Gnaden abhängig ist. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Nörgler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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Verfasst am: 13.02.07, 11:32 Titel: Re: Vaterschaftstests... |
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yasha hat folgendes geschrieben:: | Ehepaar bekommt nach 2 jähriger Ehe eine süsse Tochter, Vater erkennt natürlich an da es ja seine Tochter ist |
Da gibt es doch gar nichts anzuerkennen, der Ehemann der Mutter ist immer der Vater.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1592.html
Aber anfechten kann man:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600.html _________________ Nomen est Omen |
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yasha FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 13.02.07, 11:35 Titel: Re: Vaterschaftstests... |
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Nörgler hat folgendes geschrieben:: | yasha hat folgendes geschrieben:: | Ehepaar bekommt nach 2 jähriger Ehe eine süsse Tochter, Vater erkennt natürlich an da es ja seine Tochter ist |
Da gibt es doch gar nichts anzuerkennen, der Ehemann der Mutter ist immer der Vater.
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Was ich damit sagen wollte ist: "Vater hat keine Zweifel dass es seine Tochter ist" blöd ausgedrückt von mir.... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 13.02.07, 11:39 Titel: Re: Vaterschaftstests... |
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yasha hat folgendes geschrieben:: |
Ehepaar bekommt nach 2 jähriger Ehe eine süsse Tochter, Vater erkennt natürlich an .... |
Kann er nicht, da er schon per Gesetz der Vater ist.
yasha hat folgendes geschrieben:: | Er bekommt zweifel weil der Gärtner immer so lange im Schlafzimmer braucht und macht einen heimlichen Vaterschaftstest (da er der gesetzliche Vertreter ist auch legal oder?*fg*) und siehe da ein Kuckuckskind.
Frage Ist ein solcher Test dann legal oder in diesem Fall auch nicht |
M.E. nicht, wenn die Mutter nicht zumindest informiert wird.
§ 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
Aber nur bei einem Anfangsverdacht. Und der dürfte nach jetziger Rechtslage bei yashas Scherzfrage nicht vorliegen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.02.07, 12:11 Titel: |
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Mal noch eine andere Frage zu diesem Thema...
Der Gesetzgeber regelt nun etwas zum März 2008 und der X ist nun der Meinung der Gesetzgeber hätte es nicht in dem vom Gericht beabsichtigten Sinne geregelt. Kann der X dann auch als nicht betroffener dagegen klagen oder kann der Gesetzgeber prinzipiell regeln was er will unabhängig davon was angeordnet wurde.... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.02.07, 12:50 Titel: |
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Ok andere Frage. Was für Anreize können Gerichte dem Gesetzgeber eigentlich setzen bei der Regelung nicht gegen bestimmte Dinge zu verstoßen oder vorsätzlich andres zu interpretieren? Ist die einzige "Strafe" die dem Gesetzgeber droht, dass ggf zig Jahre später nochmal neu geregelt werden muss. Vom Prinzip her ist es ja sonst ein Anreiz für den Gesetzgeber vorsätzlich ständig "falsch" bzw in seinem Sinne zu regeln auch wenn dies verfassungswidrig sein sollte. GIbt es da noch irgendwie ein Kontrollorgan, Gremium oder sonstiges? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.02.07, 13:11 Titel: |
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@Beitragsschreiber
Ich dachte immer der Bundespräsident könne das neue Gesetz durch unterschriftenverweigerung nur aufschieben aber nicht endgültig verweigern...
Bei den beiden anderen Punkte spielt ja wieder eine zeitlich Komponenten die vermutlich meist größer als jeder Legislaturperiode ist mit rein...
Hmm ok um das "Anreizsystem" (sollte es überhaupt eines geben, abgesehen von bei der nächsten Wahl...) endgütlig zu verstehen.
Was passiert denn wenn der Gesetzgeber sich an die Frist das neu zu regeln nicht hält. Wird das Parlament dann in "Beugehaft" genommen
Gibt es irgendwelche Sanktionen (außer der Wähler kann nächstes mal jemand anderen wählen der sich auch nicht dran hält) oder wird zeitliches Verschleppen quasi immer belohnt? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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yasha FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 13.02.07, 13:54 Titel: |
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Es wäre vielmehr interessant wie man Beweisen kann, dass Zweifel an der Vaterschaft herrschen um offiziell einen solchen Test durchzuführen.
Wäre ich in einer solchen Situation würde ich eiskalt folgendes machen:
1. Heimlicher Vaterschaftstest (von mir aus auch im Ausland)
Sollte da die Wahrheit rauskommen dass man doch nicht der Vater ist kann man mal die Frau ohne Erwähnung von 1. fragen ob sie einem offiziellen Vaterschaftstest zustimmt oder nicht da man sich gerne "sicher" wäre.
Eine Verweigerung sollte eine Begründung sein können die Vaterschaft entsprechend anzuzweifeln bzw. einen Vaterschaftstest offiziel durchführen zu lassen
Resultat wäre aber für all die unverheirateten werdenden Väter da draussen die Vaterschaft zu leugnen damit das Amt einen Zwangsanordnet. So weiss man zumindestens dass man auf der sicheren Seite ist. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst |
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Rolf22 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 13.02.07, 14:33 Titel: |
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Nehmen wir den Fall an, dass ein Mann, der in einer langjährigen Beziehung (verheiratet oder unverheiratet) gelebt hat, einen heimlihcen Gentest macht und feststellt, dass er nicht der Vater ist. Nehmen wir weiterhin an, dass es daraufhin zu einer Trennung der Partner kommt und der Mann sich weigert, Unterhalt zu bezahlen. Kann er auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage trotzdem dazu verdonnert werden, Unterhalt zu bezahlen, obwohl er nicht der Vater ist? Oder würde sich dann die Beweislage umkehren? Mit anderen Worten: Müsste ihm von Amts wegen nachgewiesen werden, dass er der Vater ist?
Ich verstehe im Übrigen die scheinheilige Debatte wegen der Persönlichkeitsrechte des Kindes nicht. M.E. hat ein Kind eher einen Anspruch darauf, seinen wahren Erzeuger zu kennen und nicht dauerhaft mit einer Lüge zu leben. |
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yasha FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 13.02.07, 14:39 Titel: |
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@Rolf
Genau um das ging es heute.
Ein "Vater" hatte geklagt weil er mit einem heimlichen Vaterschaftstest bewiesen hatte das er nicht der Vater sein kann. Es wurde in allen Instanzen (inklusive heute) abgewiesen und er ist trotzdem weiterhin unterhaltspflichtig obwohl er nicht der Vater sein kann, da sein Vaterschaftstest nicht rechtmässig war.
Deutschland ist toll oder findet ihr nicht.
Die Frage ist eher ob auch wenn ein heimlicher Vaterschaftstest keinen Beweischarakter hat da er nicht rechtmässig ist, dieser den Anspruch auf einen offiziellen bekräftigt, oder ob er komplett unbedacht bleibt. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 13.02.07, 14:48 Titel: |
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yasha hat folgendes geschrieben:: |
Deutschland ist toll oder findet ihr nicht.
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Hat wohl etwas blauäugig anerkannt, der Gute.
Wie schon geschieben: Mutter immer, Vater nie. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 13.02.07, 15:13 Titel: |
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Zitat: |
Hat wohl etwas blauäugig anerkannt, der Gute.
Wie schon geschieben: Mutter immer, Vater nie.
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Wobei der Gesetzgeber ja quasi verlangt jeder Frau die schwanger ist zunächst zu unterstellen Sie wäre eine Schlampe und will einem ein fremdes Kind unterschieben. Würde das so "gelebt werden", gäbe es glaube ich deutlich mehr Alleinerziehende Mütter und Kinder die ihren leiblichen Vater nicht zusehen bekommen. Schon ein komisches "Anreizsystem, dass der Staat da mal wieder geschaffen hat...
Genaugenommen geht es doch nur darum auf Teufel komm raus einen dummen zu finden der zahlt. Eigentlich in meinen Augen ein höchst unsoziales vorgehen, denn derjenige der nicht der leibliche Vater ist, ist nicht mehr oder weniger für das Kind verantwortlich als der Rest der Gesellschaft. Warum aber fragt man sich dann soll ausgerechnet ein Einzelner die Last tragen den Unterhalt eines fremden Kindes sicherstellen
Insbesonder erhöhen diese Regelungen bei Männern nicht gerade den Anreiz Kinder zu bekommen, wundern sich aber warum auf einmal keiner mehr Kinder bekommen will. Sicherlich ist das nicht der Hauptgrund aber Themen wie Vaterschaft, Umgangsrecht und Unterhalt usw. tragen da nciht gerade unwesentlich zu bei sich lieber doch gegen Kinder zu entscheiden... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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