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sylli noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 16.01.07, 15:18 Titel: Käufer ist selbst.- möchte für Hobby bei Großhändler kaufen |
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Hallo,
Person "A" ist selbständig (Grafikdesigner) - mit Gewerbeschein.
Für sein Hobby (Modellbau) hat er über das internet einen Großhändler "G"
gefunden der Modellbau Zubehör günstig anbietet.
Auf die Nachfrage von Person A, ob er als Gewerbetreibender bei Ihm "G" einkaufen könne,
gab es zur Antwort: wenn Person "A" eine Gewerbeanmeldung hat und diese dem Großhändler "G" per Fax zusende, sollte es keine Probleme geben.
Nun meine Frage, ist es rechtlich ok, wenn Person "A" bei einem Großhändler
einkauft, der normalerweise nur Händler beliefert, Person "A" mit den gekauften Sachen
aber keinen Handel treiben wird, sondern diese für sein Hobby nutzt.
(Person "A" diese natürlich auch nicht über seine Bücher laufen lasse)
Vielen Dank für Eure Hilfe |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 16.01.07, 15:36 Titel: |
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Fragen sie das Finanzamt  _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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sylli noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.01.07, 13:36 Titel: |
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Warum Finanzamt ?
kann mir das hier keiner sagen - das ist doch auch eine Rechtsfrage |
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Gary80 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 50
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Verfasst am: 27.01.07, 14:58 Titel: |
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Verstehe ich den Sachverhalt richtig, wenn ich vorliegend davon ausgehe, daß hier A in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender bei Händler G Waren gekauft hat und diese dann privat nutzt?
Wenn ja, geht es dabei um die steurrechtliche Beurteilung? |
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Kall Mou Dei FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2005 Beiträge: 138 Wohnort: Hennef
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Verfasst am: 31.01.07, 00:52 Titel: |
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rechtlich gesehen gibt es da doch garnix zu bemängeln.
Es kommt ein 2-seitiges-Rechtsgeschäft zustande. Großhändler beliefert die "Firma" vom Kunden A und A nimmt die Sachen aus dem Warenbestand. (Ist unabhängig davon ob er eine Pralinenfirma hat und elektrische Fensterheber bestellt)
Steuerlich gesehen ist es doch auch kein Betrug, A bezahlt die UST ja vollständig. _________________ Alle meine Beiträge widerspiegeln, soweit nicht anders vermerkt, meine persönliche Meinung!!
--------
Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten! |
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Mahnman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 31.01.07, 08:38 Titel: |
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Sofern Person A die Kosten für sein Hobby nicht als GEschäftsausgabe geltend machen will, sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 31.01.07, 09:16 Titel: |
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Mahnman hat folgendes geschrieben:: | Sofern Person A die Kosten für sein Hobby nicht als GEschäftsausgabe geltend machen will, sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben. |
Fast Richtig
Steuerrechtlich und so ist es unbedenklich sofern der Großhändler keinen entsprechenden Passus in seinen AGBs hat (ein Beispiel hierfür wäre eine gewisse MetrX kette die sowas eigentlich ausschliesst)es wird aber meistens gedultet.
Kann aber Probleme geben deswegen genau den Vertrag lesen mit den Zusatzbestimmungen!
Gewährleistung muss nicht gegeben werden. Speziell bei Teilen die oft Gewährleistungsfällen unterliegen ist das ein Problem. Des weiteren darf nur über versicherten Versand bestellt werden, da ansonsten ein Transportrisiko auf seiten des Käufers ist. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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Kerstin2006 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.09.2006 Beiträge: 195
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Verfasst am: 31.01.07, 10:32 Titel: |
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Wenn ich in der "(Wortsperre: Firma)" einkaufen möchte, brauche ich irgendeinen Gewerbeschein und kann dort alle angebotenen Artikel käuflich erwerben. _________________ Gruß Kerstin |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 31.01.07, 10:39 Titel: |
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Kerstin2006 hat folgendes geschrieben:: | Wenn ich in der "(Wortsperre: Firma)" einkaufen möchte, brauche ich irgendeinen Gewerbeschein und kann dort alle angebotenen Artikel käuflich erwerben. |
Wenn sie auf mein Beispiel anspielen ist dies korrekt.
Aber laut FirmenAGB nur für den gewerblichen Gebrauch. Privatkäufe sind laut AGB verboten und können Folgen haben.
Das bei meinem Beispiel die Praxis anders aussieht (viele Gewerbliche die Privat kaufen) ist ne andere Sache  _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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