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Handheld als neu gekauft, offensichtlich gebraucht

 
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McEark
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 15:26    Titel: Handheld als neu gekauft, offensichtlich gebraucht Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich sitze hier gerade vor folgendem Problem:

A kauft sich im Internet einen neuen elektronischen Organizer. Nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist stellt er fest, dass dieser offenbar bereits im gebruach war.(er findet termineinträge di nich von A stammen und vor dem Kaufdatum datiert sind)
A wendet sich an den Shop, jedoch wird ihm mitgeteilt, dass eine Rückgabe nur in den ersten 14 Tagen möglich gewesen wäre.
A ist der Meinung es handele sich um eine Täuschung und somit die Rückgabefrist irrelevant ist.
Hat A einen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe des Geldes?

Im voraus Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß McEark
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der Händler bezieht sich hier auf das 14-tägige Widerrufsrecht. Wenn die Frist wirksam in Gang gesetzt wurde und verstrichen ist, hat der A kein Widerrufsrecht mehr.

Er hat aber ev. Ansprüche aus der Gewährleistung. Denn durch die Tatsache, dass dem A ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft wurde, begründet einen Sachmangel gemäß § 434 I 1 BGB.

Wenn A Verbraucher ist, so greift § 476 BGB. Demnach muss A nur beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt, nicht jedoch, dass dieser schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Shop müsste beweisen, dass das Gerät bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte.

Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem A die Rechte aus § 437 BGB zu. Er hat gemäß § 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Hier kommt nur die Ersatzlieferung in Betracht.

Verweigert der Shop die Nacherfüllung, kann A vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält somit Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.

Grüße
KurzDa
_________________
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