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Verfasst am: 25.02.07, 11:32 Titel: Wir brauchen Hilfe! Haben wir Recht auf Sozialleistungen?
Hallo zusammen,
ich weiß zwar nicht, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
Ich brauche dringend eine eigene Wohnung für mich und meine 14 Monate alte Tochter.
Ich selbst bin 18 Jahre alt und wir haben bisher bei meinen Eltern gewohnt. Nur wird die Wohnsituation immer unerträglicher.
Wir teilen uns ein 12m² Zimmer, was uns nicht genügend Platz bietet.
Ich gehe noch zur Schule [Abendrealschule] und kann keinen Nebenjob annehmen, da ich mich nachmittags um meine Tochter kümmern muss.
Ich habe auch bereits Bafög beantragt, - habe aber leider noch keinen Bescheid.
Ich kann mir also keine Wohnung leisten - aber es ist wirklich dringend.
Kann ich trotzdem ausziehen? Stehen mir Sozialleistungen zu?
Als ich vor anderthalb Jahren, als ich noch schwanger war, zum Jugendamt gegangen bin, wurde mir gesagt, dass sie sich um eine Wohnung kümmern könnten. Damals wollte ich das noch nicht, weil ich nicht geahnt habe, wie viel Platz so ein Kleinkind braucht. Aber nun würde ich wirklich gerne mit meiner Tochter in eine eigene Wohnung ziehen.
Geht das nun nicht mehr, wo ich Bafög beantragt habe?
Ich verstehe nicht viel von sowas, - darum weiß ich nicht weiter.
Überall wird mir etwas anderes erzählt.
Mal heißt es, dass ich kein Recht auf Hartz IV habe, was ich auch verstehe, da ich ja Bafög beantrage. Dann wurde mir noch gesagt, dass ich kein Wohngeld benantragen kann, weil ich Bafög beantrage. Und ich könnte bloß auf "Voll-Bafög" setzen, was ich nicht verstehe. Wie viel Geld ist das denn bei einer Abendrealschule? Das reicht doch auch nicht zum Leben.
Ich hab doch bloß das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss. Es muss doch möglich sein eine eigene Wohnung zu bekommen.
Ich habe sogar eine Wohnung in der Nachbarschaft gefunden, die optimal wäre. Sie hat 64qm [uns stehen doch 65qm zu, oder nicht?] und sie hat zwei Zimmer.
Allerdings braucht man einen WBS dafür und ich weiß nicht, ob der mir zusteht.
Ich habe ja eine Tochter, was dafür spricht, aber die verlangen auch eine Steuererklärung, die ich nicht besitze, weil ich kein Einkommen habe.
Was muss ich da alles beachten und tun?
Verfasst am: 25.02.07, 11:41 Titel: Re: Wir brauchen Hilfe! Haben wir Recht auf Sozialleistungen
1.
JuliaStern hat folgendes geschrieben::
Was muss ich da alles beachten und tun?
Na, vor allem die Forenregeln...
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Bevor der Ruf nach staatlichen Unterstützungsleistungen aufkommt darf erstmal der Verursacher des Ganzen einschreiten. Denn bei 16/17jährigen gibts gemeinhin noch keine künstliche Befruchtung.
Verfasst am: 25.02.07, 22:56 Titel: Re: Wir brauchen Hilfe! Haben wir Recht auf Sozialleistungen
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Bevor der Ruf nach staatlichen Unterstützungsleistungen aufkommt darf erstmal der Verursacher des Ganzen einschreiten.
Möglicherweise ist bei dem aber nichts zu holen.
Hallo Julia,
wie schon "Exrichter" mit unserem Hinweis auf die Forenregeln geschrieben hat, kann in diesem Forum leider keine individuelle, kostenlose Rechtsberatung erfolgen.
Das heisst aber nicht, dass hier keine allgemeingültigen Tips gegeben werden können. Ausserdem habe ich den Eindruck, dass Sie eher eine engagierte Sozialberatung als eine Rechtsberatung benötigen.
Ohne auf Ihren konkreten Fall näher einzugehen, würde ich einer 18-jährigen jungen Mutter in vergleichbarer Situation dringend einen Beratungstermin beim zuständigen Jugendamt empfehlen. Die dortigen Sozialarbeiter der Jugendhilfe beraten nicht nur zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Sozialleistungen und zum Thema Wohnraum. Sie bieten auch Unterstützung bei Behördenfragen an - und sei es Hilfe beim Ausfüllen von Antragsformularen. Vielleicht gibt es ja dort schon einen Ansprechpartner.
Bei dieser Gelegenheit könnte dann ausserdem gleich mal geklärt werden,
1. welche Unterhaltspflichten der Kindesvater bzw. die Eltern der Mutter eigentlich haben und wie denen bisher nachgekommen wird (siehe "Exrichter")
2. welche sonstigen, nichtfinanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es durch das Jugendamt, andere Behörden bzw. Einrichtungen der Jugendhilfe noch gibt
Also, nicht entmutigen lassen!
Dass Sie derzeit eine Abendrealschule besuchen, finde ich eine sehr gute Sache! Allein dafür haben Sie Unterstützung verdient und zeigen ausserdem, dass Sie um bessere, später Berufschancen und die Chance auf finanzielle Unabhängigkeit bemüht sind.
Freundliche Grüsse!
Risus
P.S.: Falls noch konkrete Fragen sind, dann bitte einfach nachfragen. Aber beachten Sie dabei bitte auch, was Exrichter geschrieben hat. _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.
Da dies eine Reihe unterschiedlicher Gesetze sind, ist das Jugendamt in der Tat der erste und richtige Ansprechpartner.
Risus schrieb
Zitat:
... in vergleichbarer Situation dringend einen Beratungstermin beim zuständigen Jugendamt empfehlen. Die dortigen Sozialarbeiter der Jugendhilfe beraten nicht nur zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Sozialleistungen und zum Thema Wohnraum. Sie bieten auch Unterstützung bei Behördenfragen an - und sei es Hilfe beim Ausfüllen von Antragsformularen. Vielleicht gibt es ja dort schon einen Ansprechpartner.
Dies kann ich nur bestätigen.
@ JuliaStern - Melde dich hier ruhig wieder, wenn Du mit dem Jugendamt nicht weiter kommst.
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