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Ich habe eine Frage: Mein Schwager wohnt bei Brandenburg und ist 22 und zur Zeit Hartz4 Empfänger. Er bekommt von der Arbeitsgemeinschaft, Hartz4 und Wohngeld.
Zudem hat er einen 1,50 Job. Nun ist folgende Situation.
Er möchte gern nach Baden-Württemberg ziehen weil die Job Situation dort besser ist.
Wie ist das in diesem Fall? Wenn er seinen 1,50 Job kündigt, bekommt er dann eine Sperrzeit? Und wenn ja wie lange?
Das Problem ist das er in Baden-Würtemberg noch keinen neuen Job hat. er möchte aber hier vor Ort sein um sich in Betrieben vorstellen zu können. Und vorallem um auch flexibel für arbeitgeber zu sein.
Wie ist das Recht geregelt? Kann er seinen Job einfach kündigen und dann nach Baden-Würtemberg ziehen und hier vorübergehend bis er einen Job gefunden hat Wohngeld etc... beantragen?
Erst mal sieht es rechtlich so aus, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf. Also nicht "mein Schwager" oder "unsere Omi" sondern "Herr B" oder "Frau T".
Was ist ein 1,5-Job? 60-stunden-Woche statt 40??? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Also einfach mal angenommen es würde einen solchen Fall überhaupt geben, dann würde ich folgende Empfehlung geben:
Einen 1-Euro-Job ( oder auch 1,50 ) oder schreiben wir doch lieber eine AGH ( Arbeitsgelegenheit ) kann ich als ALGII-Bezieher gar nicht kündigen. Ich kann Sie nur beenden. Dies sollte aber nur in Zusammenarbeit mit dem zuständigen PAP beim Jobcenter erfolgen. Denn bei Unterlassung und eigenmächtiger Beendigung kann die Leistung um 30% gekürzt oder aber auch komplett gestrichen werden.
Ich würde in einem solchen Fall das Gespräch mit dem PAP suchen und würde ihm erklären warum ich in ein anderes Gebiet umziehen möchte. Aber es muss auch begründet sein. Denn auch aus Brandenburg heraus kann man sich in Baden-Württemberg bewerben.
Und noch eins: Nicht in allen Fällen werden ALGII-Empfänger zu einer AGH gezwungen. Viele zeigen auch Eigeninitiative und melden sich hierfür freiwillig bei seinem PAP. Dies könnte man z.b. seinem PAP als Begründung oder Vorschlag darlegen. Denn auch in Baden-Württemberg gibt es AGH´s.
@mitternacht
In den meisten Gebieten Deutschlands erhält man bei einer AGH eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von EUR 1,00 pro Stunde. Da in einigen Gebieten die Lebenshaltungskosten etwas höher sind, gibt es dort EUR 1,50 bei gleicher Stundenzahl ( 25h-Woche ). Die AGH´s sind auf eine 25h-Woche begrenzt, da noch ausreichend Zeit da sein sollte seinen Bewerbungsverpflichtungen nachzukommen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.01.07, 01:22 Titel:
@ eifeler: Üblich sind 30 Std. AGH die Woche. Und in Berlin 1,50 die Stunde.
@ all: Bei einer MAE / AGH hat man in der Regel eine Vereinbarung mit dem Träger unterschrieben und meist auch eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Vermittler, also meist der ARGE.
Pacta servanda sunt, wie Franz-Josef Strauß mal treffend formulierte, Verträge sind einzuhalten. Will man also umziehen, rede man zuvor mit den Vertragspartnern, mit allen beiden.
Das ist vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag. Nur dass man aus einer MAE / AGH häufig schon rausfliegt, wenn man mehr als 14 Tage krank geschrieben ist. Dann suchen die sich lieber einen anderen.
Ansonsten erläutere man den Vertragspartnern die Lage. Z.B. "Bei meiner Schwester in Freiburg i.Br. wird ein Zimmer frei, dort werden Leute wie ich gesucht, dort möchte ich hinziehen!"
Beide werden sich kaum gegen eine Auflösung der Verträge in beiderseitigem Einverständnis sperren. Der Träger weiß jetzt, dass sein MAE-Mann plötzlich andere Ziele hat und kaum mehr mit Eifer seiner MAE nachgehen wird. Die ARGE spart Geld, wenn der Mann nach Baden zieht.
Falls das nicht klappt, kann man nochmal drüber reden hier. Gruß aus Berlin, Gerd
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