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Krankenversicherung bei Einkommen aus freiber. Tätigkeit???

 
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 13:42    Titel: Krankenversicherung bei Einkommen aus freiber. Tätigkeit??? Antworten mit Zitat

Ein Student (Halbwaise) hat wegen Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung über EUR 3.500,00 gestellt.
Auf der Rechnung wurde der Hinweis angebracht, dass als Kleinstunternehmer keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Handelt es sich hierbei tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit?
Müssen aus diesem Betrag Sozialversicherungsbeiträge erbracht werden? Wenn ja, nehme ich an, dass hieraus die vollen Beiträge und nicht nur die halben (Arbeitnehmer-Beitrag) erbracht werden müssen, oder?
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 14:00    Titel: Re: Krankenversicherung bei Einkommen aus freiber. Tätigkeit Antworten mit Zitat

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich hierbei tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit?
Wie soll man das beurteilen, wenn die entscheidende Information -nämlich was für eine Tätigkeit ausgeübt wurde- fehlt? Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 14:16    Titel: Re: Krankenversicherung bei Einkommen aus freiber. Tätigkeit Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::
Wie soll man das beurteilen, wenn die entscheidende Information -nämlich was für eine Tätigkeit ausgeübt wurde- fehlt? Winken

Wieso?! Die entscheidende Information wurde doch gegeben:
Zitat:
Ein Student (Halbwaise) hat wegen Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung über EUR 3.500,00 gestellt.
Lachen Winken
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also egal obs relevant ist oder nicht... hier die Antwort.

Es wurde eine Beratung über den Bau sowie die Planung und Konstruktion einer Maschine durchgeführt.
Da es sich hierbei um eine einmalige Angelegenheit handelte, wurde eine Rechnung mit dem oben genannten Vermerk ausgestellt. Dies sei wohl so richtig, auch laut Steuerberater.

Die Frage ob dies tatsächlich eine freiberufliche Tätigkeit ist (wie ich annehme), kommt jetzt auf, weil auf verschiedenen Formularen das Einkommen und die Einkommenart benannt werden muss.
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hm dann nehme ich mal an, dass es dazu auch keine Gewerbeanmeldung gibt und es sich tatsächlich um eine einmalige Tätigkeit gehandelt hat.

Ein sozialversicherungspflichtiger Student wäre demnach sicher nicht als hauptberuflich selbständig anzusehen und insoweit in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter als Student versichert, aus dem Einkommen wäre also auch kein Beitrag zu zahlen. Zur Sicherheit könnte er mal bei der zuständigen Kasse nachfragen, da die Kriterien zur Beurteilung der Selbständigkeit nicht einheitlich geregelt sind.

Ein freiwillig versicherter Student müsste Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, da freiwillig versicherte Mitglieder grds. aus allen zur Verfügung stehenden Mitteln den Beitrag zahlen, also auch aus Einkommen.

Ist er privat krankenversichert, dann zahlt er so oder so keinen Beitrag aus Einkommen.

Ich denke weiterhin nicht, dass sich Versicherungspflicht in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung ergeben, aber speziell zur Rentenversicherung weiss das vielleicht ein ausgewiesener Experte besser als ich.
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