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was passiert bei sowas?

 
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Putzfrau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 00:42    Titel: was passiert bei sowas? Antworten mit Zitat

person a is mit einer ihm fremden gruppe zusammen.person a is stark betrunken und erzählt der gruppe um zuprollen das er drogen verkauft was aber garnicht stimmt.jetz zeigt jemand von der gruppe person a deswegen an.aber person a macht des nicht und war betrunken und hat des aus spaß nur gesagt.was kann person a passieren?
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest theoretisch besteht die Möglichkeit, dass gegen A ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 29 ff. BtMG eingeleitet wird.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.01.07, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::
Zumindest theoretisch besteht die Möglichkeit, dass gegen A ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 29 ff. BtMG eingeleitet wird.
...mit den damit verbundenen Begleiterscheinungen wie Kontenprüfung, Hausdurchsuchung, erkennungsdienstliche Behandlung...
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ein Ermittlungsverfahren wird bei einer Anzeige eingeleitet werden. Mit 'nichts' meinte ich , daß am Ende nichts rauskommt.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::
Zumindest theoretisch besteht die Möglichkeit, dass gegen A ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 29 ff. BtMG eingeleitet wird.
...mit den damit verbundenen Begleiterscheinungen wie Kontenprüfung, Hausdurchsuchung, erkennungsdienstliche Behandlung...

Theoretisch ok, aber in der Praxis wird man doch nur aufgrund eines im betrunkenen Zustandes gegenüber unbekannten gemachten "Geständnis", das man auf etwaige Nachfrage von Polizisten sofort wiederruft, doch niemals eine Hausdurchsuchung etc. befürchten müssen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.01.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nachfrage der Polizisten sowie die Gewährung rechtlichen Gehörs erfolgt aus Gründen des befürchteten Beweismittelverlustes zumeist nicht vor, sondern nach der Durchsuchung... Cool
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