Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sperre vom Arbeitsamt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sperre vom Arbeitsamt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
esma1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 00:04    Titel: Sperre vom Arbeitsamt Antworten mit Zitat

A hat selbst gekündigt aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz, erhält er jetzt eine Sperre vom Arbeitsamt? A musste deswegen auch in eine Therapie.Gibt es da Sonderregelungen oder wird dieser Fall genauso behandelt wie eine Kündigung aus anderen Gründen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

A kann aus wichtigem Grund den Arbeitsplatz kündigen ohne Sperre, allerdings sollte man das dem AA auch nachweisen können, z.b. über Atteste von Ärzten.
Mfg
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe
Zitat:
§ 144 Ruhen bei Sperrzeit - SGB III (Auszug)

(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn

1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

Mobbing am Arbeitsplatz könnte ein wichtiger Grund. Dies müßte glaubhaft vorgetragen werden. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
esma1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,
danke für die Antwort!
Sollte A sich also an seinen behandelnden Arzt wenden der Ihm dies schriftlich bestätigt das er wegen Mobbing behandelt wurde? Oder reicht ein Schreiben das er überhaupt Behandelt wurde`?
Oder wie kann man das sonst nachweisen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Atteste der behandelnden Ärzte sind kaum von Pappe, sondern wohl nötig.

Am wirksamsten sind Nachweise über (hier vergebliche) Versuche, das Mobbingproblem schon auf Arbeit zu lösen. Hier: Protokolle (auch aus dem Gedächtnis) über Besuche und Versuche beim Betriebsrat, bei Vorgesetzten, bei Kollegen.

Aber auch Gedächtnisprotokolle über das Mobbing an sich und wie man es empfunden hat. Eine attestierte Störung z.B. psychischer Art oder somatischer kann auch andere Ursachen haben, genügt also wohl kaum.

Beispiel: "Am 15.12. schnauzte mich Kollege Y wieder mal grundlos an, unter dem Vorwand, ich hätte ... Bekam Magenschmerzen, ging zum Arzt. Beleg anbei, Nr. 12 der Anlage." Oder so halt.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.