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Verfasst am: 22.01.07, 00:04 Titel: Sperre vom Arbeitsamt
A hat selbst gekündigt aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz, erhält er jetzt eine Sperre vom Arbeitsamt? A musste deswegen auch in eine Therapie.Gibt es da Sonderregelungen oder wird dieser Fall genauso behandelt wie eine Kündigung aus anderen Gründen?
A kann aus wichtigem Grund den Arbeitsplatz kündigen ohne Sperre, allerdings sollte man das dem AA auch nachweisen können, z.b. über Atteste von Ärzten.
Mfg
Matthias
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
Hallo ,
danke für die Antwort!
Sollte A sich also an seinen behandelnden Arzt wenden der Ihm dies schriftlich bestätigt das er wegen Mobbing behandelt wurde? Oder reicht ein Schreiben das er überhaupt Behandelt wurde`?
Oder wie kann man das sonst nachweisen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.01.07, 23:57 Titel:
Atteste der behandelnden Ärzte sind kaum von Pappe, sondern wohl nötig.
Am wirksamsten sind Nachweise über (hier vergebliche) Versuche, das Mobbingproblem schon auf Arbeit zu lösen. Hier: Protokolle (auch aus dem Gedächtnis) über Besuche und Versuche beim Betriebsrat, bei Vorgesetzten, bei Kollegen.
Aber auch Gedächtnisprotokolle über das Mobbing an sich und wie man es empfunden hat. Eine attestierte Störung z.B. psychischer Art oder somatischer kann auch andere Ursachen haben, genügt also wohl kaum.
Beispiel: "Am 15.12. schnauzte mich Kollege Y wieder mal grundlos an, unter dem Vorwand, ich hätte ... Bekam Magenschmerzen, ging zum Arzt. Beleg anbei, Nr. 12 der Anlage." Oder so halt.
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