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Verfasst am: 22.01.07, 21:48 Titel: Krankengeld und weitere Kassenleistungen
Hallöchen,
also x ist froh dass er im Fallle einer Kündigung durch seinen AG wgen (unabsehbar langer') Arbeitsunfähigkeit nach der Entgfortzahlung Krankengeld von der KK bekommt, trotz Kündigung.
Wie sieht es aus mit den "weiteren Kassenleistngen"
Er zahlz ja nicht mehr über sein gekündigts AV in die Kasse ein, muss aber ggf trotzdem - um Zahnarzt
- zum gynäkologen / Urologen
etc pp
Zahlt die Kasse ganz normal weiter und er geht wir immer mit seinem Kärtchen zu den Ärzten? Oder wie?
(Unterschied wenn er /sie einer psych. Tagesklinik ist)
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.01.07, 23:49 Titel:
Das Krankengeld ist ein Ersatz für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Demnach sollten darin auch die Beiträge für die Krankenversicherung enthalten sein. Oder warum nicht?
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Bei Zweifeln über den Versicherungsstatus lohnt immer ein Anruf bei der Krankenkasse.
Knapp vorbei an der Wahrheit. Während des Bezugs von Krankengeld ist man in der Krankenversicherung grds. beitragsfrei weiterversichert, egal ob mit oder ohne Beschäftigungsverhältnis.
Das beinhaltet auch weiterhin für die Dauer des Krankengeldanspruchs den vollen Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen, Nachteile ergeben sich für den X also nicht.
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