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Verfasst am: 23.01.07, 10:26 Titel: Anspruch auf gleichwertigen Ersatz ??
Ich habe vor 2 Monaten eine 350 GB externe Festplatte für 99 Euro im Angebot gekauft .
Nun läuft die FP nicht mehr und ich habe sie in den Laden zurück gebracht . Eine Reparatur ist wohl nicht mehr möglich , denn nun bietet man mir eine Gutschrift über die 99 Euro an . Dafür bekomme ich allerdings keine gleichwertige Festplatte da es ein Angebot war , sondern müsste sicher noch etwas Geld drauf legen . Meine Frage : muss ich den Gutschriftsbetrag akzeptieren oder habe ich Anspruch auf gleichwertigen Ersatz , d.h. eine gleich grosse Festplatte ?
Gruß snoopy
Die Zahlung wäre zu akzeptieren denn ggf. kommt auch der Händler an keine gleichwertige Platte mehr und sieht sich außer Stande, den Kunden entsprechend zu bedienen.
Imuss [man] den Gutschriftsbetrag akzeptieren oder ha[t man] Anspruch auf gleichwertigen Ersatz , d.h. eine gleich grosse Festplatte ?
§439 I BGB:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen." _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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muss ich den Gutschriftsbetrag akzeptieren oder habe ich Anspruch auf gleichwertigen Ersatz , d.h. eine gleich grosse Festplatte
Gutschrift muss nicht akzeptiert werden.
§ 440 BGB
Zitat:
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert...
§ 346
Zitat:
Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. ...
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Okay , danke für die Antworten . Ich werde also zumindest versuchen , eine gleichwertige Festplatte als Ersatz zu bekommen . Ist ja schön ärgerlich genug , dass meine Daten alle weg sind
Okay , danke für die Antworten . Ich werde also zumindest versuchen , eine gleichwertige Festplatte als Ersatz zu bekommen . Ist ja schön ärgerlich genug , dass meine Daten alle weg sind
Warum geht man dann nicht über die Garantie des Herstellers? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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