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Schmerzensgeld geltend machen

 
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Chakka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:49    Titel: Schmerzensgeld geltend machen Antworten mit Zitat

Hallo
wollte mich mal informieren...

Also folgender Sachverhalt,

Person A bekommt von Person B einen Schlag auf die Nase stürzt dabei zu boden und bricht sich die Nase.
Person B und A werden direkt im Anschluss daran auch gleich von der Polizei vernommen wo Person B den Schlag zugibt und zwar behauptet das eine Beleidigung voran gegangen ist... ist aber nicht der Fall. Zumindest aus Sicht von A.

Jetzt nach 2 Wochen auch nachdem die Nase wieder gerichtet wurde bekommt A in der Nacht starke Rückenschmerzen woraufhin ein gebrochener Wirbel festgestellt wurde.
A hatte auch schon vorher schon Rückenschmerzen hatte aber dachte das es vom liegen kommt.

Nun hat sich A einen Anwalt genommen und auf Schmerzensgeld geklagt.

Kann mir nun jemand sagen wieviel Schmerzensgeld A zu erwarten hat? Also es war eine gebrochene Nase mit anschließender OP und ein gebrochener Wirbel (Wirbelsäule)

Und was für ein Strafmaß hat der beschuldigte denn so etwa zu erwarten? Ich weiß eigentlich Strafrecht aber vielleicht kann mir hier auch grad jemand ne kurze einschätzung dazu geben...

Vielen Dank schonmal im vorraus
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich würde ich jedoch zunächst das Strafverfahren abwarten, um dann auf zivilrechtlichem Wege meine Schadensersatzforderungen zu stellen.

Halte ich nicht für notwendig: Täter und Verletzungsfolgen stehen fest. Man stellt im Zivilverfahren also einen unbezifferten Klageantrag mit Mindesthöhenangabe und stellt die Höhe des Schmerzensgeldes in das Ermessen des Gerichts. Welchen zusätzlichen Nutzen soll also das Strafverfahren bringen? Neue Erkenntnisse? Kaum.
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Über die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich keine Aussage treffen, da die Höhe des Schmerzensgeldes im Ermessen des erkennenden Gerichtes liegt.

Na ja, auch das sehe ich etwas anders. Die Schmerzensgeldtabelle des bekannten Autofahrerverlages gibt da schon einen ziemlich präzisen Überblick über das zu erwartende Schmerzensgeld auf Grundlage der Entscheidungen anderer Gerichte, auf die man dann in der Klageschrift sinnvollerweise eingeht. Mein Kollege z. B. hat dafür ein Händchen, die Entscheidungen der Gerichte weichen meistens nur um 10 - 15 % von seiner Einschätzung ab. Etwas anderes ist natürlich, daß eine Einschätzung der Höhe des Schmerzensgeldes in diesem konkreten Fall diverse weitere Angaben erforderlich machen würde (z. B. Dauer des Krankenhausaufenthaltes, Schmerzintensität, Vorschädigungen, Heilungsprozeß etc.), auf die hier einzugehen eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall darstellen würde, was hier im Forum nicht erlaubt ist.

Ansonsten teile ich Volker13s Meinung, daß der beauftragte Anwalt diese Fragen am besten beantworten kann.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Täter mögen vielleicht feststehen. Allerdings scheinen die Verletzungsfolgen nicht festzustehen.


Werden die im Strafverfahren zuverlässiger festgestellt als im Zivilverfahren?

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Die Vorlage eines Strafurteils stärkt die Position des Klägers in einem Zivilverfahren.


Muß nicht. Es kann auch umgekehrt eine Einladung sein, es "beim 2. Versuch besser zu machen". Vielleicht fährt der Beklagte eine neue Strategie, wenn die vom Strafprozeß nicht funktioniert hat. Vielleicht bringt er "neue Zeugen" bei oder versucht ähnliche Tricks.
Letztlich kann man nicht sagen, daß es generell besser oder generell schlechter ist, den einen oder den anderen Prozeß vorzuziehen.
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:33    Titel: Nachfrage Antworten mit Zitat

Frage Nachfrage eines interessierten Laien:

Metzing
Zitat:
Man stellt im Zivilverfahren also einen unbezifferten Klageantrag mit Mindesthöhenangabe
bedeutet, daß ein Mindestbetrag aber
beziffert werden muß (?) und das Gericht im Ureil zu einem höheren Betrag kommen kann. Kommt es aber zu der Überzeugung, dass der bezifferte Mindestbetrag bereits höher ist als der nach Vorstellung des Gerichtes angemessene Betrag, dann wird der Antrag auf Schadenersatz abgelehnt ? Ist das so ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 18:22    Titel: Re: Nachfrage Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Kommt es aber zu der Überzeugung, dass der bezifferte Mindestbetrag bereits höher ist als der nach Vorstellung des Gerichtes angemessene Betrag, dann wird der Antrag auf Schadenersatz abgelehnt ? Ist das so ?


Nein.

Angenommen, man beziffert den Mindestbetrag auf 10.000 EUR. Das Gericht befindet aber nur 5.000 EUR für angemessen. Dann wird der Kläger nur zu 50% obsiegen und damit 50% der Prozeßkosten zahlen müssen.
Das ist aber immer so, wenn man auf N EUR klagt.
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