Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Abesnder A gibt ein Päckchen bei P... ab. Dieses kommt bei Empfänger B nicht an. A gibt einen Nachforschungsauftrag ab. P... antwortet darauf, das Päckchen ist nicht zu finden, laut AGB haften sie bei Päckchen nicht und es tut ihnen leid.
Ost das alles? Müsste der Absender A nicht wenigstens das Porto zurückbekommen. Immerhin hat P... ja nicht ihren Auftrag erfüllt, das Päckchen abzuliefern.
Immerhin hat P... ja nicht ihren Auftrag erfüllt, das Päckchen abzuliefern.
Kann A das beweisen? Um die Frage gleich zu beantworten: nein, kann er nicht. A kann weder beweisen, daß er dieses Päckchen bei P eingeliefert noch das P dieses Päckchen nicht ausgeliefert hat.
In Zukunft sollte A darüber nachdenken, die Ware entweder per Paket zu verschicken und / oder einen anderen Anbieter zu wählen, der unabhängig vom Gewicht der Sendung diese als Paket behandelt (also versichert und nachvollziehbar) und dabei oftmals auch noch preiswerter ist... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.