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recht.de :: Thema anzeigen - Päckchen verloren gegangen
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Päckchen verloren gegangen

 
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:29    Titel: Päckchen verloren gegangen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Abesnder A gibt ein Päckchen bei P... ab. Dieses kommt bei Empfänger B nicht an. A gibt einen Nachforschungsauftrag ab. P... antwortet darauf, das Päckchen ist nicht zu finden, laut AGB haften sie bei Päckchen nicht und es tut ihnen leid.

Ost das alles? Müsste der Absender A nicht wenigstens das Porto zurückbekommen. Immerhin hat P... ja nicht ihren Auftrag erfüllt, das Päckchen abzuliefern.

Gruß
Marie
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 16:58    Titel: Re: Päckchen verloren gegangen Antworten mit Zitat

Marie_22 hat folgendes geschrieben::
Immerhin hat P... ja nicht ihren Auftrag erfüllt, das Päckchen abzuliefern.
Kann A das beweisen? Um die Frage gleich zu beantworten: nein, kann er nicht. A kann weder beweisen, daß er dieses Päckchen bei P eingeliefert noch das P dieses Päckchen nicht ausgeliefert hat.

In Zukunft sollte A darüber nachdenken, die Ware entweder per Paket zu verschicken und / oder einen anderen Anbieter zu wählen, der unabhängig vom Gewicht der Sendung diese als Paket behandelt (also versichert und nachvollziehbar) und dabei oftmals auch noch preiswerter ist... Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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