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Verfasst am: 23.01.07, 17:13 Titel: Handybilder bei einer Demonstration?
Hallo Forum-Leser,
meine Frage bezieht sich auf Handybilder.
Und zwar, darf ich von Polizeibeamten bei einer Demonstration Bilder machen?
Bitte auch auf Portraitaufnahmen eingehen!
Wann sind Polizeibeamte, relative Personen der Zeitgeschichte und somit eine Ausnahme von § 23 KunstUrhG?
Gibt es bezügl. Handybilder Gerichtsurteile?
1. Handybilder werden nicht anders behandelt als andere Fotos.
2. Beamte werden grundsätlich nicht anders behandelt als andere Personen.
3. Das Verbot nach §22 KunstUrhG, bezieht sich auf die Veröffentlichung und Verbreitung, nicht auf das Fotografieren.
4. http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=51148&highlight=foto+onkel (es gibt noch mehr vergleichbare Threads, Suchfunktion und Archiv benutzen)
5. Ein Polizist könnte z.B. dann zu einer relativen Personen der Zeitgeschichte werden, wenn er mit seinem Dienstwagen in die Tür seines Polizeireviers fährt oder öffentlich für einen besonders mutigen und selbstlosen Einsatz ausgezeichnet wird (oder durch diesen Einsatz selbst). _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Ich bin mir fast sicher, dass irgendjemand ein Handy gesehen haben könnte, dessen Display bei der Demo rumgezeigt worden sein könnte und schwupp war das Ding wech. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.01.07, 12:34 Titel:
Dapo007 hat folgendes geschrieben::
veröffentlicht wird, sprich einem Dritten gezeigt wird
Das ist nicht dasselbe.
Beispiel, ich knipse meine Sekretärin. Mache ich mich dann strafbar, wenn ich das Bild meiner Freundin zeige? Oder sie es zufällig findet?
Veröffentlichung (publication) und Verbreitung (dissemination) sind schon ein anderes Kaliber. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich bin mir fast sicher, dass irgendjemand ein Handy gesehen haben könnte, dessen Display bei der Demo rumgezeigt worden sein könnte und schwupp war das Ding wech.
Das wäre noch kein Verbreiten. Unter Umständen wäre es vielleicht ein Veröffentlichung, das glaube ich aber eher nicht. Aber wenn, dann hängt es noch davon ab, wem man es zeigt. Eine Veröffentlichung wäre es vermutlich erst, wenn man es (das Original) regelrecht ausstellt.
@ Dapo007, das Fertigen eines Bildes ist nicht nur straffrei es ist nicht verboten. Damit das Zeigen (bzw. jedes Zeigen) verboten wäre müßte es verboten sein, einem Dritten das Foto zugänglich zu machen (man vergleiche mit §201a StGB). _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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