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Handybilder bei einer Demonstration?

 
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Dapo007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 17:13    Titel: Handybilder bei einer Demonstration? Antworten mit Zitat

Hallo Forum-Leser,

meine Frage bezieht sich auf Handybilder.
Und zwar, darf ich von Polizeibeamten bei einer Demonstration Bilder machen?
Bitte auch auf Portraitaufnahmen eingehen!
Wann sind Polizeibeamte, relative Personen der Zeitgeschichte und somit eine Ausnahme von § 23 KunstUrhG?
Gibt es bezügl. Handybilder Gerichtsurteile?

Ich bin auf eure Antworten gespannt.... Sehr glücklich

Gruß
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

1. Handybilder werden nicht anders behandelt als andere Fotos.
2. Beamte werden grundsätlich nicht anders behandelt als andere Personen.
3. Das Verbot nach §22 KunstUrhG, bezieht sich auf die Veröffentlichung und Verbreitung, nicht auf das Fotografieren.
4. http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=51148&highlight=foto+onkel (es gibt noch mehr vergleichbare Threads, Suchfunktion und Archiv benutzen)
5. Ein Polizist könnte z.B. dann zu einer relativen Personen der Zeitgeschichte werden, wenn er mit seinem Dienstwagen in die Tür seines Polizeireviers fährt oder öffentlich für einen besonders mutigen und selbstlosen Einsatz ausgezeichnet wird (oder durch diesen Einsatz selbst).
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Dapo007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Gibt es denn aktuelle Gerichtsurteile zum Thema "Handyfotografie"?

Kann man eine Beschlagnahme des Handys rechtfertigen, wenn zuvor ein Bild gemacht wurde?


Gruß
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was reiten Sie immer auf Ihrer Handyfotografie herum?

Ein Foto ist ein Foto ist ein Foto.

Zu der gestellten Frage fiele mir lediglich ein, dass das Verbreiten oder Zeigen von solchen Bildern eine Straftat darstellen kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html

Ich bin mir fast sicher, dass irgendjemand ein Handy gesehen haben könnte, dessen Display bei der Demo rumgezeigt worden sein könnte und schwupp war das Ding wech.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Dapo007
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

D.h. also das fertigen eines Bildes ist straffrei. Sobald dieses Bild veröffentlicht wird, sprich einem Dritten gezeigt wird, strafbar!

Bei einer Demonstration ist das Handybilder machen ein großes Problem....

Gruß
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dapo007 hat folgendes geschrieben::
veröffentlicht wird, sprich einem Dritten gezeigt wird


Das ist nicht dasselbe.

Beispiel, ich knipse meine Sekretärin. Mache ich mich dann strafbar, wenn ich das Bild meiner Freundin zeige? Oder sie es zufällig findet?

Veröffentlichung (publication) und Verbreitung (dissemination) sind schon ein anderes Kaliber.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

flüstertüte hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir fast sicher, dass irgendjemand ein Handy gesehen haben könnte, dessen Display bei der Demo rumgezeigt worden sein könnte und schwupp war das Ding wech.
Das wäre noch kein Verbreiten. Unter Umständen wäre es vielleicht ein Veröffentlichung, das glaube ich aber eher nicht. Aber wenn, dann hängt es noch davon ab, wem man es zeigt. Eine Veröffentlichung wäre es vermutlich erst, wenn man es (das Original) regelrecht ausstellt.

@ Dapo007, das Fertigen eines Bildes ist nicht nur straffrei es ist nicht verboten. Damit das Zeigen (bzw. jedes Zeigen) verboten wäre müßte es verboten sein, einem Dritten das Foto zugänglich zu machen (man vergleiche mit §201a StGB).
_________________
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