Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hausantenne abgebrochen + nachträgliche Gefährdung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hausantenne abgebrochen + nachträgliche Gefährdung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 18:11    Titel: Hausantenne abgebrochen + nachträgliche Gefährdung Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Sturm hatte auch ein Mehrfamilienhaus (4 Mietparteien) in Mitleidenschaft gezogen und hatte die fest montierte Hausantenne abgebrochen. Da am nächsten Morgen wohlmöglich die Gefahr bestand, dass die Antenne herunterfallen könnte, wurde die Polizei alarmiert, wobei diese widerum die Feuerwehr zur Hilfe bat. Die Antenne wurde mit einem Kran nach unten gehievt.

Welche Versicherung kommt für den Schaden auf und welche Kosten werden ersetzt? Auch die Polizei- bzw. Feuerwehrkosten?

Danke !!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lernender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

@Mathan

Hier ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Ob die Einsätze von Polizei und Feuerwehr in Rechnung gestellt werden, kann ich mir nicht vorstellen.

Auf alle Fälle müssen Versicherungsschäden unverzüglich (also ohne Schuldhaftes verzögern) gemeldet werden.

Lernender
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

die einsätze der feuerwehr sind kostenfrei wenn sie im öffentlichen interesse geschehen.
droht also etwas auf eine öffentlich fläche (geh-/radweg, straße, platz etc.) zu stürzen und dort jemanden zu verletzen, ist der einsatz für die beseitigung der gefahr kostenfrei.

droht der schaden auf privatem grund und boden (garten, einfahrt, hof etc.) kann die gemeinde dem eigentümer den einsatz in rechnung stellen - jedenfalls in nrw.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::

droht der schaden auf privatem grund und boden (garten, einfahrt, hof etc.) kann die gemeinde dem eigentümer den einsatz in rechnung stellen - jedenfalls in nrw.


Es gibt aber individuelle Vertragsgestaltungen, die derartige Kosten für Schadenabwendung, -minderung, -vermeidung mit abdecken.

Wie schon öfter zu lesen war - einfach mal vorsorglich beim Versicherer anmelden, dann wird schon eine Reaktion kommen.

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.