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In den Vertragsbedinngungen einer Fernhochschule steht:
"Der Studienvertrag wird rechtswirksam mit der Übersendung der Immatrikulationsbestätigung durch die Hochschule sowie der Kopie des Anmeldeformulars."
und zur Kündigung steht "Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Ich kann den Vetrag...erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen...".
Da Herr X erst nach dem offiziellen Semesterbeginn angemeldet wurde stand in dem Brief nach der Anmeldung:
"Wunschgemäß wurden Sie noch nachträglich in das Herbstsemester 2006 immatrikuliert, das bereits am 01.07.2006 begonnen hat".
Nachdem Herr X dann gekündigt hat wurde ihm gesagt, dass er die Frist nicht eingehalten hat, da er zum 01.07 immatrikuliert ist.
Herr X hat sich doch erst viel später angemeldet und die Immatrikulationsbestätigung bekommen. Gilt denn da nicht was in den Vertragsbedingungen steht?
Wie seht ihr das?
Zuletzt bearbeitet von brauche Hilfe am 25.01.07, 12:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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