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recht.de :: Thema anzeigen - Gutachterlich Schimmelschaden durch ARGE-Mieter - wer zahlt?
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Gutachterlich Schimmelschaden durch ARGE-Mieter - wer zahlt?

 
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armervermieterK
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Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 22:57    Titel: Gutachterlich Schimmelschaden durch ARGE-Mieter - wer zahlt? Antworten mit Zitat

Angenommen ein Mieter lüftet die Wohnung fast nicht und verwendet sogar noch einen Ablufttrockner in der Wohnung, was ein Gutachter feststellt. Die Luftfeuchtigkeit in keinem Raum unter 65% wäre, würde ein Gutachter dem Mieter die Schuld zuschreiben.
Wie könnte man die Kosten für Gutachten und Sanierung von einem Mieter, der von der ARGE finanziert wird, ersetzt bekommen???
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht das die ARGE für Sanierungs und Gutachterkosten aufkommt.
Da bleibt der VM wohl darauf sitzen da bei dem Mieter wohl nichts zuholen ist.
Die Gutachterkosten hätte man sich sparen können, da es doch eine klare Kiste ist das wenn sowas in einem nicht gelüfteten Raum verwendet wird zu Feuchtschäden im Wohnraum kommt.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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armervermieterK
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Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die ARGE anruft und die Miete kürzen will, der Trockner bisher nur versteckt wurde, geht nur der Weg über den Gutachter...
der ARGE habe ich insgesamt 9 Wohnungen vermietet, da muss man als Vermieter schon kooperativ bleiben....

Kann ich denn wenigstens "Fristlos" kündigen wegen Beschädigung der Mietsache?
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Da lassen Sie mal Ihren Rechtsanwalt die Sache übernehmen.
Ich glaube nicht das diese "Beschädigung der Mietsache" zu einer fristlosen Kündigung reicht.

Gruß
pcwilli
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