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Schweizer Einkünfte bei Progressionsvorbehalt senken?

 
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kalbo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:34    Titel: Schweizer Einkünfte bei Progressionsvorbehalt senken? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgener Fall:
A (Deutscher) arbeitet in Deutschland von 1.1.2006 bis 31.7.2006, und lebt und arbeitet (Lebensmittelpunkt) ab dem 1.10.2006 in der Schweiz , hat aber noch einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland. A muss somit seine schweizer Einkünfte zur berechnung des Progressionsvorbehaltes bei der deutschen Ekst-Erklärung für 2006 angeben.

Welches schweizer Einkommen muss A dabei Angeben, das Netto- oder das Brutto-Einkommen? Gibt es möglichkeiten das anzugebende schweizer Einkommen zu mindern (z.B. Werbungskosten, oder einzahlungen in schweizer Pensionskassen)? Wie muss das Einkommen belegt werden (z.B. durch schweizer Lohnausweis)?

Vielen Dank im voraus für eure Hinweise und Hilfe.


Mit freundlichen Grüssen
Kalbo
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

weder das Brutto- noch das Nettoeinkommen.

Er muss das angeben, was in Deutschland hätte versteuert werden müssen, wären diese Einkünfte in Deutschland erzielt worden.

Also:
Einnahmen abzüglich Werbungskosten = Einkünfte

Diese Einkünfte muss er in der deutschen Steuererklärung angeben, auf Seite 2 des Mantelbogens.


Gruß

der Petz
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