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Verfasst am: 24.01.07, 17:47 Titel: Kostenvoranschlag oder Rechnung? Was zahlt die Versicherung?
Person A besitzt einen PKW, welcher bei einem Sturm beschädigt wurde. Über die Teilkaskoversicherung sind Sturmschäden am PKW abgedeckt. Person A fährt in die Vertragswerkstatt und lässt sich einen Kostenvoranschlag machen. Nun fragt sich Person A wie es weitergeht. Bezahlt die Versicherung der Person A den Kostenvoranschlag oder die endgültige Rechnung? Oder kann Person A sich dies aussuchen?
A kann sich dies aussuchen... allerdings bekommt er wenn er nach KV abrechnet die MwSt nur erstattet, wenn er die Rechnungen vorlegt.
Ansonsten erhält er den Nettobetrag... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Das dürfte bei allen Versicherern einigermaßen gleich geregelt sein, anders als z.B. die Schadenfreiheitsrabatte, da macht ja mittlerweile fast jeder was er will....
wenn wir in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraffahrtversicherung (AKB) schauen, finden wir im § 13 den Abs. 6.
Da steht:
Bei Beschädigung des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer (...)die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung (...).
Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, weden die geschätzten Kosten der Wiederherstellung ersetzt. Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, (...) wenn der VN diese tatsächlich bezahlt hat.
Obergrenze des Schadenersatzes ist dabei der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Muss Person A den Schaden irgendwie dokumentieren oder Bilder machen? Oder wird der Kostenvoranschlag einfach akzeptiert? Oder liegt das an der Versicherung?
Muss Person A den Schaden irgendwie dokumentieren oder Bilder machen? Oder wird der Kostenvoranschlag einfach akzeptiert? Oder liegt das an der Versicherung?
Wenn mit "Dokumentation" gemeint ist: Den Schaden zu melden, dann ist der Schaden selbstverständlich zu dokumentieren (vor der Reparatur). Die Versicherung wird eh eine Beschreibung und Kostenangebote fordern oder gleich einen eigenen Sachverständigen beauftragen. _________________ MfG,
Duisburger
ganz gurndsätzlich würde ich jeden schaden, den ein dritter (und damit auch eine versicherung) bezahlen soll, "dokumentieren", und zwar am besten mit vielen aussagekräftigen fotos. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
zuerst steht doch in einem solchen Fall die Schadensmeldung an das VU.
Wenn der Schaden nicht innerhalb i.d.R. einer Woche gemeldet ist, schlägt die Obliegenheitsverletzung zu. Dann gibt es gar nichts.
Je nach Höhe des Schadens entscheidet das VU ob ein Sachverständiger beauftragt wird oder der VN einen Kostenvoranschlag vorlegen soll. Wenn der VN hier ohne Zustimmung des VU agiert, dann gilt der Grundsatz "Wer bestellt bezahlt!" Also Vorsicht. Ich schreibe dies nur, weil ich bisher nichts von einer Schadensmeldung gelesen habe.
Auch der Ablauf der weiteren Abwicklung z.B. erstellen von Dokumentationen, wird duch das VU bestimmt.
Regelmäßig gibt es hier keine Probleme, weil ja mit der vom VU übersandten Schadensmeldung die hier geforderten Schadensunterlagen dem VU übergeben werden.
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