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Verfasst am: 25.01.07, 22:42 Titel: rechtsschutz > wann tritt der rechtsschutzfall ein ?
hallo,
der wehrpflichtige A hat heute einen brief der wehrverwaltung bekommen. er möge im märz da bitte an tanzen. auf grund dieses schreibens was ende januar kam, möchte der wehrpflichtige einen anwalt zur rate ziehen. verwaltungssachen im privaten bereich sind jedoch erst ab februar mit versichert. übernimmt die rsv die kosten, wenn der A im februar zum anwalt geht?
Für die Leistungsarten
Verwaltungsrecht im privaten Bereich besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach
Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit), soweit es sich
nicht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder
Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug handelt.
und
Zitat:
Der Rechtssuchtzfall tritt in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, an dem der Versicherungsnehmer
oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen hat oder begangen haben soll.
Ein Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten oder Vorschriften liegt ja nicht vor. A möchte ja nur genaueres zu dem Vorgehen der Wehrverwaltung wissen. kann er nun selbst den Rechtsschutzfall bestimmen, oder sollte A lieber mal im Februar die Versicherung anrufen und fragen?
Die Ursache für den Rechtsschutzfall war m. M. der Erhalt des Schreibens Ende Januar. Wenn die Rechtsschutzversicherung erst am 01.02. (+ vereinbarte Wartezeit) beginnt, dann wird die Versicherung in diesem Fall nicht leisten.
Mal wie schon geschrieben die Versicherungsbed. durchlesen. Es ist auch fraglich ob sowas überhaupt mitversichert ist. Mal im Versicherungsrecht nachfragen
Mir ist nicht bekannt, dass eine RSV in diesem Fall eine Deckung zusagen wird.
Man könnte eventuell bei einem "Voll-RS" mit dem Begriff "Beratungsrechtschutz" liebäugeln. Der ist aber nur für Beratungen in Familien- und Erbrecht gedacht.
Außerdem bleibt es dem Fragesteller, auch zu seiner Sicherheit, überlassen ob er bei seinem RSV eine Deckungszusage anfordert (dies geht auch ohne Anwalt). Das Problem ist eben, dass hier niemand den Umfang des Vertrages kennt. Gerade in dieser Sparte ist eine nützliche Hilfestellung aus der Ferne besonders schwierig.
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