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Gilt für einen in einer KG auch aktiven Kommandisten irgendeine Art von Wettbewerbsverbot, wenn dieses nicht gesondert vereinbart wurde? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Gilt für einen in einer KG auch aktiven Kommandisten irgendeine Art von Wettbewerbsverbot, wenn dieses nicht gesondert vereinbart wurde? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Grds. unterliegt der Kommanditist gem. § 165 HGB keinem Wettbewerbsverbot. Das kann allerdings im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden.
Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Stellung des Kommanditisten der eines Komplementärs vergleichbar ist. Also, wenn er ebenfalls zur Geschäftsführung berufen ist, oder sonstwie maßgeblichen Einfluß auf die Geschäftsführung ausüben kann, der ihm Zugang zu Informationen verschafft, die er als reiner Kommanditist - nur mit den Kontrollrechten nach § 166 HGB - nicht erhalten würde. In diesen Fällen leitet der BGH ein Wettbewerbsverbot aus der Treuepflicht des Gesellschafters ab. _________________ Gruß
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