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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 25.01.07, 16:31 Titel: RA Kosten PKH / Insolvenzrisiko |
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Hey,
stellen wir uns mal vor, Kläger A und Beklagter B streiten sich vor dem Landesarbeitsgericht. Dem B wurde PKH gewährt - er hat seinem anwalt keinen Vorschuss zahlen müssen. Von A weis man dbzgl. nichts. B wird anwaltlich so gut vertreten, dass es zu einer Klageabweisung kommt; Tenor demnach: 1)Klageabweisung 2)Kostenausspruch zu Lasten des A usw....
Nun kann der Anwalt des B KFB gegen A beantragen. Wenn nun aber der A, nachdem er fest mit dem "Erlös" aus dem Verfahren gerechnet hat nunmehr die Gabel macht (Privatinso.).....
Sollte es so sein, dass der Anwalt des B nun seinen Kostenanspruch anmelden darf? Kann er gg. an den B herantreten? Wie wäre es, wenn auch der A PKH bekommen würde - würden die Kosten des Beklagtenanwalts von dieser übernommen werden??
greetz ratlos44 |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.01.07, 16:39 Titel: Re: RA Kosten PKH / Insolvenzrisiko |
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ratlos44 hat folgendes geschrieben:: | Sollte es so sein, dass der Anwalt des B nun seinen Kostenanspruch anmelden darf? |
Wenn der Anwalt des B die Kosten des Verfahrens auf seinen Namen festsetzen läßt, dann kann er mit diesem Titel (Kostenfestsetzungsbeschluß) seinen Kostenerstattungsanspruch als Forderung anmelden. Aber auch nur dann. Denn der Anwalt hat ansonsten gegen den A keinen irgendwie gearteten Anspruch.
Zitat: | Kann er gg. an den B herantreten? |
Solange, wie dem B PKH bewilligt ist (und diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht aufgehoben wird), kann der Anwalt gegenüber B keine Vergütung geltend machen.
Zitat: | Wie wäre es, wenn auch der A PKH bekommen würde - würden die Kosten des Beklagtenanwalts von dieser übernommen werden?? |
Ob dem A ebenfalls PKH bewilligt worden ist, ist für den Kostenerstattungsanspruch des B völlig unerheblich. Die PKH umfaßt immer nur die Gebühren des beigeordneten Anwaltes (also desjenigen Anwaltes, dessen Partei PKH bewilligt worden ist). _________________ Karma statt Punkte! |
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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 25.01.07, 16:58 Titel: |
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Das klingt so, als hätte der Anwalt des B im schlimmsten Fall für lau gearbeitet.....wenn nämlich die PI des A eine Nullnummer wird. Kann doch nicht sein??! heißt doch immer: Der Einzige, der sein geld bekommt, ist der Anwalt. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.01.07, 17:07 Titel: |
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Zitat: | heißt doch immer: Der Einzige, der sein geld bekommt, ist der Anwalt. |
Stimmt schon irgendwie. Die Frage ist allerdings, wieviel von der ihm zustehenden Vergütung der Anwalt erhält:
Der Anwalt des B erhält von der Staatskasse seine Vergütung gem. einer "PKH-Gebührentabelle" (§ 49 RVG). Nur sind diese Gebühren ab einem Gegenstandswert von 3.000,01€ sehr viel geringer als die Gebühren, die er normalerweise für seine Tätigkeit verdient. Die Differenz zwischen der PKH-Vergütung und der sogenannten Wahlanwaltsvergütung kann er gegen den A festsetzen lassen - und muß diese im ungünstigsten Falle zur Insolvenztabelle anmelden (sprich: er bekommt wahrscheinlich nichts mehr und hat Pech gehabt). _________________ Karma statt Punkte! |
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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 25.01.07, 17:10 Titel: |
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halt: versteh ich das richtig, dass der Anwalt des B, auch wenn die Klage abgewiesen wird über die PKH (die dem B gewährt wurde) zumindest einen Teil seiner Kosten erstattet bekommt?? |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.01.07, 17:13 Titel: |
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ratlos44 hat folgendes geschrieben:: | halt: versteh ich das richtig, dass der Anwalt des B, auch wenn die Klage abgewiesen wird über die PKH (die dem B gewährt wurde) zumindest einen Teil seiner Kosten erstattet bekommt?? |
Ja, das ist richtig. In Höhe der PKH-Vergütung. Der Ausgang des Verfahrens hat darauf keinen Einfluß. _________________ Karma statt Punkte! |
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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 25.01.07, 17:16 Titel: |
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Prima......mehr wollte ich gar nicht wissen:-)....nebenbei: ich habe gleichlautende Anfrage bei anderen Rechts-Foren gepostet......wie immer, bekommt man hier a) am schnellsten und b) die qualifiziertesten Antworten...
MERCI! |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 25.01.07, 17:27 Titel: |
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