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Verfasst am: 26.01.07, 09:55 Titel: Warum wurde VB nicht registriert? Frage zur Rechtspraxis ...
Eine VB sei zusätzlich mit Antrag auf einstweilige Anordnung gegen einen Beschluss eingereicht worden. In ihr seien eine Vielzahl noch anderer Grundrechtsverletzungen gerügt worden.
Über die einstweilige Anordnung sei zu Gunsten des Beschwerdeführers über Umwege entschieden worden. Das Bundesverfassungsgericht habe das Gericht angeschrieben und angeregt den Beschluss aufzuheben, was auch geschah, der Beschluss wurde aufgehoben. Der andere Teil der VB blieb noch unbeschieden.
Auch der folgende neue Beschluss wird durch neue VB angegriffen. Der neue und der aufgehobene Beschluss gleichen sich in ihrem Wortlaut.
Gleichzeitig wird die Verbindung der noch nicht vollumfänglich beschiedenen VB mit der neuen VB beantragt.
Nach vier Wochen wäre keine Eingangsbeststätigung der VB erfolgt. Die Registraturstelle habe die neue VB nicht registriert. Die VB werde vom BF gesucht.
Auf Anfrage bei der Geschäftstelle des Bundesverfassungsgericht werde ihm fernmündlich mitgeteilt, dass laut Auskunft der wissenschaftlichen Abteilung des Bundesverfassungsgerichts die neue VB in die Akte der noch nicht entschiedene VB übernommen worden sei, weil sie in denselben Sachverhalt greife.
Meine Frage:
All das sei richtig, ich könnte nur nicht verstehen, weshalb sie nicht als eigene VB registriert worden ist.
Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 24 Wohnort: München
Verfasst am: 30.01.07, 14:09 Titel:
VB = Verfassungsbeschwerde
Es ist anzunehmen, dass die VBn tatsächlich verbunden wurden.
Ich vermute aber, dass die zweite eingereichte VB - die erste VB beeinflusst hat.
Das sieht daher nicht schlecht aus, dass die VBn zumindest zur Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht angenommen werden.
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