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recht.de :: Thema anzeigen - "seit 1970" unter Geschäftsbezeichnung legal?
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"seit 1970" unter Geschäftsbezeichnung legal?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 17:52    Titel: "seit 1970" unter Geschäftsbezeichnung legal? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen Herr X bedruckt T-Shirts mit seiner Marke (nicht eingetragen, daher eber nur ein sog. "Label") und darunter "seit 1970" (rein fiktiv, kann auch "seit 1980" heißen).

Ist dies erlaubt? Oder tut Herr X so, also ob es sein erst kürzlich erfundenes "Label" schon ewig gibt und verstösst daher gegen das UWG?
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Firma "Molkerei Müller" im Ladenschild und in Anzeigen mit "seit 1970" als Traditionsunternehmen wirbt, aber erst seit 2001 besteht, können Mitbewerber sie deshalb abmahnen.

Über den Erfolg der Abmahnung entscheidet im Zweifel ein Gericht. Falls z.B. unklar ist, ob damit nicht der Rechtsvorgänger gemeint ist, z.B. der Vater.

Was auf einem T-Shirt steht, ist eine ganz andere Frage, meist. Ist es eine Parodie? Ist es ein Scherz? Ist es eine Anzeige?

"Müllers Hufeisen, seit 1970". Gibt es die Firma gar nicht, gibt es auch gar keinen Konkurrenten, der abmahnen könnte. Dann ist es ein Spruch, ein Gag, ein Kunstwerk.

Was also nun? Frage aus Berlin, Gerd
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, auch hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, ob überhaupt eine wettbewerbsrechtlich relevante Täuschung des Verbrauchers vorliegt.

Bei einer Ware, bei der die Erfahrung der Firma eine Rolle spielt (sagen wir, Kfz-Umbauten oder Hausbau), mag relevant sein, ob es die Firma seit 1889 oder seit 2006 gibt. (Wobei das ganz streng genommen ja überhaupt keine Qualitätsaussage darstellt, denn auch bei der "seit 1765"-Firma kann der neue Mitarbeiter ein Pfuscher sein.)
Bei Waren, für die die Bestandsdauer der Firma auch nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers keine Rolle spielt (Mode, Teppiche), dürfte das kaum UWG-relevant sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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