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Studiengeb.,Referendariat u.nicht abgeschlossenes Studium

 
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esra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 14:08    Titel: Studiengeb.,Referendariat u.nicht abgeschlossenes Studium Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hätte da mal gleich drei Fragen. Hoffe, das es ok ist Verlegen

1. Wie lange kann man sich nach dem 1.StE Zeit lassen um das Referendariat zu beginnen?

2. Muß man fürs Mündliche immatrikuliert sein ( also Studiengeb. zahlen ) ? -> sorry, für diese blöde Frage, bin mir eigentlich selber ganz sicher, das man das sein muß....aber wer weiß Frage

3. Was kann man eigentlich machen, wenn man das 1.StE nicht schafft? Welche Berufsmöglichkeiten bieten sich da an? Ich werde meinen 2. Versuch schreiben u. habe sehr große Angst davor es wieder nicht zu schaffen....Panikattacken hindern mich am Lernen .... sorry, will euch jetzt nicht unnötig vollquatschen.

Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich mich im voraus recht herzlich.

MfG
Esra
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 15:09    Titel: Re: Studiengeb.,Referendariat u.nicht abgeschlossenes Studiu Antworten mit Zitat

Hi,

esra hat folgendes geschrieben::
1. Wie lange kann man sich nach dem 1.StE Zeit lassen um das Referendariat zu beginnen?


ich denke unbegrenzt. Das Juristenausbildungsgesetz meines Bundeslandes gibt jedenfalls keine Fristen bzw. Max-Altersangaben vor. Je nach Note und Land muss man sich eh auf eine Wartezeit von wenigen Monaten bis 2 Jahren einstellen (Hamburg mit 4,0 im 1. Ex sogar mehr als 2 Jahre).

Zitat:
2. Muß man fürs Mündliche immatrikuliert sein ( also Studiengeb. zahlen ) ? -> sorry, für diese blöde Frage, bin mir eigentlich selber ganz sicher, das man das sein muß....aber wer weiß :?:


Ja klar hätte ich schnell gern gesagt. Da bin ich mir aber auch nicht sicher. Voraussetzungen für die 1. Ex Zulassung ist idR ja nur eine gewissen Studienzeit VOR der Prüfung. Aber in meinem JAG/JAO ist es nicht geregelt. Da das Staatsexamen auch keine universitäre Prüfung ist, würde ich dazu tendieren, das man nicht zwingend immatrikuliert sein muss. Näheres erfährt man aber bestimmt im Studienbüro der Uni bzw. im JPA (besser).

Zitat:
3. Was kann man eigentlich machen, wenn man das 1.StE nicht schafft? Welche Berufsmöglichkeiten bieten sich da an? Ich werde meinen 2. Versuch schreiben


Tja, wie so immer nicht rosig. Wen interessiert es wirklich, was man die letzten Jahre gemacht hat, wenn man nichts hat?! Ohne 1. StEx ist man eben ohne Ausbildung. Da es aber unzählige Kandidaten gibt, die wenigstens das 1. bzw. beide Examina, wenn auch nicht rosig, haben sind diese immer besser qualifiziert als Derjenige, der nichts hat. Also typische juristische Berufe dürften passé sein.

Gruß vom

showbee
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ showbee:

Wobei ich in meinem Umfeld diverse "Juristen" habe, die das 1. StEx nicht geschafft (wegen Prüfungsangst, wie oben) und trotzdem ihren Weg in verwandten Berufen gemacht haben. In Frage kommt als "rechtsnah" z. B. Inkassobüro, Versicherungssachbearbeiter, Hausverwaltung... Soooo schlecht sind die Aussichten also auch nicht - nur die Aufstiegschancen sind drastisch minimiert.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ esra

nur ein kleiner Hinweis
Zitat:
habe sehr große Angst davor es wieder nicht zu schaffen....Panikattacken hindern mich am Lernen ....


evtl. auch mit professioneller Hilfe die Lernstörung bearbeiten (mit Hausarzt reden, zwecks Überweisung zu einem Therapeuten) um danach die Ausbildung fortzusetzen. Winken

Panikattacken und Lernstörungen macht vielen Studenten zu schaffen.

Ich drück Ihnen die Daumen.

Klaus
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esra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst einmal für die Antworten Sehr glücklich

Habe mich informiert und beantworte nun für alle Interessierten die Frage, ob man für die mündliche Prüfung immatrikuliert sein muß:

Nein, muß man nicht, man muß nur bei der Anmeldung zur Prüfung immatrikuliert sein!

LG
Esra
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hier in NDS bzw. der Uni Osnabrück ist es sogar so, dass man sich für die Zeit vor dem Examen (z.B. Rep) beurlauben lassen kann. Dann bekommt man für 90 Euro nen Studiausweis und Immatrikulationsbescheinigungen und hat 600 € gespart.
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