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Person A möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
In dem Antrag steht u.a. die Frage, ob Anträge zur BU-Versicherung von anderen Versicherungen nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurden.
Person hat bereits eine BU-Versicherung. Aufgrund seines damaligen Gesundheitszustandes wurde ein Risikozuschlag von 25% auf den normalen Beitrag erhoben. Es gibt keinerlei Einschränkungen, Ausschlüsse... in diesem Vertrag.
Sollte Person A diesen Risikozuschlag bei der Frage in aktuellen BU-Antrag angeben?
Selbstverständlich, die Frage und der Sachverhalt sind doch eindeutig - oder?
Der Versicherer wird beim "anderen Versicherer" eine Anfrage starten, dazu wird mit dem Antrag auf Versicherungsschutz ja von der Schweigepflicht entbunden (dazu gibt es allerdings aktuell widersprechende Rechtsprechung) _________________ MfG,
Duisburger
Und gleich noch eine Frage: Person A hat den Antrag zur BU-Versicherung am 15.12.2006 gestellt. Dabei hat er alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet.
Im Januar hat er den Versicherungsschein erhalten, datiert mit 15.01.2007. Versicherungsbeginn ist rückwirkend der 01.12.2006.
Am 29.12.2006 war Person A beim Arzt und hat sich wegen zwei Wehwehchen behandeln lassen. Das konnte er natürlich im BU-Antrag noch nicht angeben.
Sollte Person A diese Behandlung am 29.12. noch der Versicherung melden? Der Vertrag kam ja erst am 15.01. zustande. Weder im Versicherungsantrag noch in den Versicherungsbedingungen steht allerdings etwas von dieser Nachmeldepflicht bis zur Antragsannahme. Könnte die Versicherung aufgrund dieser nicht angegebenen Behandlung im Leistungsfall eventuell die Zahlung verweigern?
Im BU-Antrag einer anderen Versicherungsgesellschaft steht z.B. explizit "Jede bis zur Annahme des Antrags noch eintretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes ... ist unverzüglich anzuzeigen." Dieser Passus ist im Antrag von Person A aber nicht enthalten.
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