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Verfasst am: 25.01.07, 18:53 Titel: ab wann ist ein Urteil rechtskräftig?
Wer hat eine Antwort, da ich mir nicht sicher bin?
Wenn in der ersten Instanz ein Urteil gesprochen wurde und daraufhin im späteren Verlauf ein Gerichtsvollzieher sich mit Pfändung ankündigt, trotz Berufung, ist das so in Ordnung?
Hemmt eine Berufung nicht das Urteil aus der ersten Instanz?
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