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Ich habe meine Rechtsschutzversicherung zum 31.12.2006 gekündigt, da ich in 5 Jahren nie einen einzigen Fall hatte wo diese für mich einspringen würde.
Jetzt Anfang des Jahre 2007 könnt ich sie gebrauchen. Habe einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft, der in meinem Besitz noch voll funktionstüchtig war. Der Käufer moniert nun das der Artikel bei Ihm defekt sei und will sein Geld wieder zurück. Ich will das natürlich nicht einsehen, da ich ihm dann sein Geld wieder gebe und nun einen defekten Artikel besitze.
Er hatte nun mit Rechtsschutz gedroht.
Nun meine Frage:
Greift meine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall noch, da der Artikel am 30.12.06 eingestellt wurde und am 31.12.06 per Sofortkauf von dem Käufer ersteigert wurde.?.?
Wär super wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.
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