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Wohngebäudeversicherung

 
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Sunnyside
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Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 16:24    Titel: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

verschiedene Fälle zur Versicherung von Wohngebäude bei Sturm (Windstärke: >=acht)

1a) Baum von A fällt auf Haus von A und Baum war gesund
1b) Baum von A fällt auf Haus von A und Baum war tot

2a) Baum von Nachbar B fällt auf Haus von A und Baum war gesund
2b) Baum von Nachbar B fällt auf Haus von A und Baum war tot

Welche Versicherung von welcher Person zahlt den Schaden am Haus?

Des Weiteren:
Laut Versicherungsvertrag von A werden Bergungskosten für Bäume nachdem Sie einen Schaden angerichtet haben, nur für Bäume gezahlt, die auf dem Grundstück von A standen. Wer übernimmt die Kosten, wenn Baum von Nachbar B auf Grundstück von A geborgen werden muss?
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 17:57    Titel: Re: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Bitte einen aussagekräftigen Thread-Title wählen Winken

Sunnyside hat folgendes geschrieben::

1a) Baum von A fällt auf Haus von A und Baum war gesund

Wohngebäude-Versicherung von A übernimmt den Schaden am Haus inkl. "Herunternehmen" des Baumes vom Haus, aber nicht das Kleinschneiden und Entsorgen des Baumes - sofern nicht extra versichert

Sunnyside hat folgendes geschrieben::
1b) Baum von A fällt auf Haus von A und Baum war tot

Wenn der Versicherer nachweisen kann, dass A der Umstand bekannt war und hier gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat könnte der Fall als grob fahrlässig und damit nicht ersatzpflichtig anerkannt werden, ansonsten wie 1a)

Sunnyside hat folgendes geschrieben::
2a) Baum von Nachbar B fällt auf Haus von A und Baum war gesund

wie 1a)

Sunnyside hat folgendes geschrieben::
2b) Baum von Nachbar B fällt auf Haus von A und Baum war tot

wie 1a) in Kombination mit 1b). Wenn der Versicherer von A dem B nachweisen kann, dass er Kenntnis vom Zustand des Baums hatte und seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat könnte ein Regreß auf B zukommen.

Sunnyside hat folgendes geschrieben::
Laut Versicherungsvertrag von A werden Bergungskosten für Bäume nachdem Sie einen Schaden angerichtet haben, nur für Bäume gezahlt, die auf dem Grundstück von A standen. Wer übernimmt die Kosten, wenn Baum von Nachbar B auf Grundstück von A geborgen werden muss?

Der Versicherer von B -soweit dort versichert. Ansonsten derjenige, der den Auftrag zur Entfernung gibt.
_________________
MfG,
Duisburger

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