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Verfasst am: 27.01.07, 18:26 Titel: nicht anrechnungsfähige Anwaltskosten?
Hallo!
B(eklagte) wurde von K(lägerin) wegen Rücktritts vom Vertrag auf Schadensersatz verklagt. B hat vor Gericht gegen K durch Klageabweisung gewonnen.
B hat nun von seinem Rechtsbeistand die Kostenrechnung erhalten. Soweit alles OK.
Die Kosten wurden, soweit erstattungsfähig zur Festsetzung angemeldet.
Nun meine Frage.
Teil I der Kosten - außergerichtliche Tätigkeit (nicht anrechnungsfähige Anwaltskosten).
Die Kosten wurden nach RVG erhoben. Müssen diese Kosten ebenfalls von K erstattet werden
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.01.07, 20:39 Titel:
Ja, B hat insoweit gegenüber K einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch, allerdings keinen prozessualen, dadurch konnte der Anwalt von B sie nicht im Kostenfestsetzungsverfahren des Prozesses geltend machen. Da hilft jetzt nur, die Kosten per Brief von K einzufordern, und falls dieser nicht zahlt, wegen der nicht anrechenbaren Geschäftsgebühr das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren zu betreiben.
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