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recht.de :: Thema anzeigen - nicht anrechnungsfähige Anwaltskosten?
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nicht anrechnungsfähige Anwaltskosten?

 
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trainspot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 18:26    Titel: nicht anrechnungsfähige Anwaltskosten? Antworten mit Zitat

Hallo!

B(eklagte) wurde von K(lägerin) wegen Rücktritts vom Vertrag auf Schadensersatz verklagt. B hat vor Gericht gegen K durch Klageabweisung gewonnen. Sehr glücklich
B hat nun von seinem Rechtsbeistand die Kostenrechnung erhalten. Soweit alles OK.
Die Kosten wurden, soweit erstattungsfähig zur Festsetzung angemeldet.

Nun meine Frage.
Teil I der Kosten - außergerichtliche Tätigkeit (nicht anrechnungsfähige Anwaltskosten).
Die Kosten wurden nach RVG erhoben. Müssen diese Kosten ebenfalls von K erstattet werden Frage

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG trainspot
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, B hat insoweit gegenüber K einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch, allerdings keinen prozessualen, dadurch konnte der Anwalt von B sie nicht im Kostenfestsetzungsverfahren des Prozesses geltend machen. Da hilft jetzt nur, die Kosten per Brief von K einzufordern, und falls dieser nicht zahlt, wegen der nicht anrechenbaren Geschäftsgebühr das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren zu betreiben.

Beste Grüße

Metzing
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