Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo, ich bin neu hier und hätte da gleich mal eine Frage:
Herr A wird nach Berufungsrücknahme aufgefordert PKH zu zahlen in monatlichen Raten á 95,00 €. Er ist Hartz 4-Empfänger und in der Wohlverhaltensphase nach Privatinsolvenz. Einer Bitte um Verringerung der Ratensumme wird nicht entsprochen, sein anzurechnendes Einkommen beträgt nur 290 €.
Mit welchen Konsequenzen hätte Herr A zu rechnen, wenn er gar nicht oder trotz Ablehnung geringere Raten zahlt?
Die Folge einer Nichtzahlung ergibt sich aus § 124 Abs. 4 ZPO:
Zitat:
Das Gericht kann die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe aufheben, wenn.....die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist.
Das bedeutet im Klartext, daß das Gericht die Prozeßkostenhilfebewilligung aufheben kann, wenn die Partei mit der Ratenzahung in Rückstand gerät.
Folge ist, daß Gerichtkosten für das Verfahren, so man welche zu tragen hat, sofort fällig werden. Wenn die Partei durch einen Anwalt vertreten war (oder Berufungsrücknahme weil keine anwaltliche Vertretung?), so kann dieser nun ebenfalls sein Honorar gegenüber Herrn A in voller Höhe geltend machen.
Hat die Staatskasse aufgrund der PKH-Bewilligung bereits Gelder an den Anwalt bezahlt, so wird sie in deren Höhe diese Beträge von A zurückfordern. _________________ Karma statt Punkte!
Die Berufungsrücknahme erfolgte, weil der Grund der Berufung hinfällig geworden war.
Dass die gesamte PKH dann eingefordert werden würde mitsamt dem RA-Honorar, hatte ich schon verstanden. Allerdings bleibt dabei die Privatinsolvenz außer Acht. Herr A verfügt über kein pfändbares Einkommen und somit können Gericht + RA zwar die gesamte PKH bzw. Honorar einfordern, aber nicht pfänden.
Das Gericht wäre besser dran gewesen, die kleinere Rate zu akzeptieren, damit überhaupt Geld kommt.
*O-Ton Insolvenzverwalter und ein netter Gerichtsmitarbeiter*
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.