Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hohe PKH-Rate trotz Hartz 4 + Insolvenz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hohe PKH-Rate trotz Hartz 4 + Insolvenz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Doretta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 22:22    Titel: Hohe PKH-Rate trotz Hartz 4 + Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin neu hier und hätte da gleich mal eine Frage:

Herr A wird nach Berufungsrücknahme aufgefordert PKH zu zahlen in monatlichen Raten á 95,00 €. Er ist Hartz 4-Empfänger und in der Wohlverhaltensphase nach Privatinsolvenz. Einer Bitte um Verringerung der Ratensumme wird nicht entsprochen, sein anzurechnendes Einkommen beträgt nur 290 €.

Mit welchen Konsequenzen hätte Herr A zu rechnen, wenn er gar nicht oder trotz Ablehnung geringere Raten zahlt?

Danke vorab für eure erhellenden Antworten.

Gruß
Doretta
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Folge einer Nichtzahlung ergibt sich aus § 124 Abs. 4 ZPO:
Zitat:
Das Gericht kann die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe aufheben, wenn.....die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist.

_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Doretta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Den Abs. habe ich durchaus gelesen, was heißt das nun im Klartext?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet im Klartext, daß das Gericht die Prozeßkostenhilfebewilligung aufheben kann, wenn die Partei mit der Ratenzahung in Rückstand gerät.

Folge ist, daß Gerichtkosten für das Verfahren, so man welche zu tragen hat, sofort fällig werden. Wenn die Partei durch einen Anwalt vertreten war (oder Berufungsrücknahme weil keine anwaltliche Vertretung?), so kann dieser nun ebenfalls sein Honorar gegenüber Herrn A in voller Höhe geltend machen.
Hat die Staatskasse aufgrund der PKH-Bewilligung bereits Gelder an den Anwalt bezahlt, so wird sie in deren Höhe diese Beträge von A zurückfordern.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Doretta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Berufungsrücknahme erfolgte, weil der Grund der Berufung hinfällig geworden war.

Dass die gesamte PKH dann eingefordert werden würde mitsamt dem RA-Honorar, hatte ich schon verstanden. Allerdings bleibt dabei die Privatinsolvenz außer Acht. Herr A verfügt über kein pfändbares Einkommen und somit können Gericht + RA zwar die gesamte PKH bzw. Honorar einfordern, aber nicht pfänden.
Das Gericht wäre besser dran gewesen, die kleinere Rate zu akzeptieren, damit überhaupt Geld kommt.

*O-Ton Insolvenzverwalter und ein netter Gerichtsmitarbeiter*

Vielen Dank trotzdem, Frage beantwortet Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Doretta hat folgendes geschrieben::
Den Abs. habe ich durchaus gelesen, was heißt das nun im Klartext?

Wieso, das Gesetz spricht doch Klartext.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.