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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.01.07, 13:19 Titel: Überprüfbarkeit von Preisausschreibungen und UWG
Angenommen, Firma A wirbt bundesweit mit "Großes Gewinnspiel mit Preisen im Gesamtwert von 1 Million EUR".
Welche Möglichkeiten hat Mitbewerber Firma B, den Wahrheitsgehalt dieser Aussage (ggfs. gerichtlich) zu überprüfen, wenn B vermutet, daß A gar keine so hohen Gewinne ausschüttet, sondern das (Pseudo-)Gewinnspiel nur ein Mittel unlauterer Werbung i.S.d. §3 UWG ist?
Dumm gefragt, wäre ein Auskunftsanspruch bis hinunter zur Anschrift des Hauptgewinners durchsetzbar oder welche anderen Ansatzpunkte hätte B? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.01.07, 13:31 Titel:
Kostenneutrale Möglichkeiten sehe ich überhaupt keine, zumal eine reine "Vermutung" nicht eben viel ist. Gibt es wenigstens gewisse Anhaltspunkte für die Vermutung, die als Beweisanzeichen angesehen werden könnten?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.01.07, 12:19 Titel:
"Kostenneutral" wäre egal, es geht mir nur ums Prinzip. Und nehmen wir an, B hat außer einer schmutzigen Fantasie und einem gesunden Mißtrauen gegen jegliche Art von Konkurrenz keine konkreten Anhaltspunkte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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