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Verfasst am: 28.01.07, 18:14 Titel: Vertretung d Eltern bei Zivilrechts-/Behördenangelegenheiten
Hallo, mal angenommen, ein Ehepaar nimmt Verletzungen seiner Rechte hin ohne sich dagegen zur Wehr zu setzen. Aufgrund ihres Alters sehen sie sich nicht mehr in der Lage, sich gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten und damit verbundenen Laufereien z. B. zu Behörden und RA auszusetzen.
Ist es zulässig, dass sie ihrem Sohn oder Tochter eine Vollmacht erteilen, sie außergerichtlich (gegenüber Behörden wie Katasteramt, Bauamt usw.) und gerichtlich zu vertreten (gerichtlich zumindest gegenüber einem vertretenden RA), insbesondere in grundstücksrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen ?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.01.07, 18:59 Titel:
Ja. Ggf. könnten die alten Eltern auch darüber nachdenken, ihren Kindern ihre Betreuung für die Bereiche Regelung von Behördenangelegenheiten und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zu übertragen, eine entsprechende Beschränkung ist ohne weiteres möglich.
Ja. Ggf. könnten die alten Eltern auch darüber nachdenken, ihren Kindern ihre Betreuung für die Bereiche Regelung von Behördenangelegenheiten und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zu übertragen, eine entsprechende Beschränkung ist ohne weiteres möglich.
In der Sache richtig, allerdings stört mich das Wort "Betreuung" etwas.
Die Eltern können die Angelegenheit per Vollmacht auf den Sohn übertragen. Eine rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1896 BGB dürfte nur in Betracht kommen, wenn die Eltern aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine Vollmacht zu erteilen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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