Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vertretung d Eltern bei Zivilrechts-/Behördenangelegenheiten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vertretung d Eltern bei Zivilrechts-/Behördenangelegenheiten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 18:14    Titel: Vertretung d Eltern bei Zivilrechts-/Behördenangelegenheiten Antworten mit Zitat

Hallo, mal angenommen, ein Ehepaar nimmt Verletzungen seiner Rechte hin ohne sich dagegen zur Wehr zu setzen. Aufgrund ihres Alters sehen sie sich nicht mehr in der Lage, sich gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten und damit verbundenen Laufereien z. B. zu Behörden und RA auszusetzen.
Ist es zulässig, dass sie ihrem Sohn oder Tochter eine Vollmacht erteilen, sie außergerichtlich (gegenüber Behörden wie Katasteramt, Bauamt usw.) und gerichtlich zu vertreten (gerichtlich zumindest gegenüber einem vertretenden RA), insbesondere in grundstücksrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen ?

Danke für alle Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Ggf. könnten die alten Eltern auch darüber nachdenken, ihren Kindern ihre Betreuung für die Bereiche Regelung von Behördenangelegenheiten und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zu übertragen, eine entsprechende Beschränkung ist ohne weiteres möglich.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Herr Metzing, vielen Dank für die schnelle und erfreuliche Antwort.
Gruß,
Leon
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ja. Ggf. könnten die alten Eltern auch darüber nachdenken, ihren Kindern ihre Betreuung für die Bereiche Regelung von Behördenangelegenheiten und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zu übertragen, eine entsprechende Beschränkung ist ohne weiteres möglich.

In der Sache richtig, allerdings stört mich das Wort "Betreuung" etwas.
Die Eltern können die Angelegenheit per Vollmacht auf den Sohn übertragen. Eine rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1896 BGB dürfte nur in Betracht kommen, wenn die Eltern aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine Vollmacht zu erteilen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.