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Grundbesitzerhaftpflicht - wer reguliert den Schaden?

 
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onki
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:31    Titel: Grundbesitzerhaftpflicht - wer reguliert den Schaden? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Aufgrund eines Sturmes fegt eine leere Mülltonne von dem Grundstück von A herum und demoliert das Garagentor von B.

B meldet A diesen Schaden und bittet um schriftliche Zusicherung, das der Schaden von A übernommen wird.

A fähr Hinhaltetaktik, reagiert zuerst garnicht, auf nachfragen möchte er einen "Kostenvoranschlag" haben.

Blöde Frage, aber ist B dazu verpflichtet sich die Mühe zu machen, bei irgendwelchen Firmen anzurufen, Termine für eine Besichtigung mit denen warzunehmen usw? B vermutet, das A darauf hofft, das die ganze Angelegenheit einschläft.

Gibt es einen Weg direkt mit der Wohngebäudehaftpflichtvericherung in Kontakt zu treten?

Muss nicht eigentlich immer der Verursacher des Schadens sich um die Regulierung des selbigen kümmern? Was hat B mit der Regulierung des Schadens zu tun ?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:57    Titel: Re: Grundbesitzerhaftpflicht - wer reguliert den Schaden? Antworten mit Zitat

onki hat folgendes geschrieben::

Muss nicht eigentlich immer der Verursacher des Schadens sich um die Regulierung des selbigen kümmern?


der eigentliche Verusacher des Schadens war ja der Sturm. Der kümmert sich nicht weiter drum.

Der A hat möglicherweise den Schaden dadurch verursacht, dass er seine Mülltonne trotz der Sturmwarnung draußen stehengelassen hat. Vielleicht liegt darin ein Verschulden, aber das wäre näher zu prüfen.

onki hat folgendes geschrieben::

Blöde Frage, aber ist B dazu verpflichtet sich die Mühe zu machen, bei irgendwelchen Firmen anzurufen, Termine für eine Besichtigung mit denen warzunehmen usw?

Grundsätzlich schon. Wer Schadenersatz geltend macht, muss die Höhe des Schadens nachweisen. Ein Kostenvoranschlag ist hierzu ein sehr geeignetes Mittel.


onki hat folgendes geschrieben::

Gibt es einen Weg direkt mit der Wohngebäudehaftpflichtvericherung in Kontakt zu treten?


Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer gibt´s nur in der Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung, nicht in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Möglicherweise besteht für den A ja gar keine derartige Versicherung, dann muss sich der Geschädigte auch mit dem A direkt auseinandersetzen.

onki hat folgendes geschrieben::

Was hat B mit der Regulierung des Schadens zu tun ?


Mit der Regulierung selbst eigentlich nichts, aber als Geschädigter hat er folgende Tatsachen zu beweisen:

erstens, dass der Schaden durch ein Verschulden des vermutlichen Schädigers entstanden ist; und zweitens, wie hoch sein Schaden ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das Wesen einer Sturmversicherung ist es, die Schäden zu ersetzen die dadurch enstehen, wenn der Sturm Gegenstände auf auf versicherte Sache wirft.

Also, die Mülltonne hat das Garagentor getroffen. Wenn die Garage gegen Sturmschäden versichert war, dann wird der Garageneigentümer einen Sturmschaden melden müssen.
Einen Haftungsgrund für den Mülltonneneigner kann nicht erkannt werden.

mfg
Motz
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onki
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es danach geht könnte man ja auch jeden PKW-der Vollkasko versichert ist Beulen reinschlagen und dann sagen, das man zwar die Tat der Sachbeschädigung (Auto demolieren) zugibt, aber die Verantwortung dafür nicht übernimmt, weil der PKW ja eine Vollkasko hat... zieht also irgendwie nicht richtig das Argument.

Ich denke, bei Mülltonnen handelt es sich um Gebäudezubehör und das ist - genau wie die Schindel auf dem Dach - bei der Gebäudehaftpflicht versichert dagegen, das es Schaden anderen zufügt (z.B. durch einen Sturm).

Als Versicheurng widerum würde ich mich fragen, wie man bei Sturm LEERE Mülltonnen im freien stehen lassen kann und deswegen (möglichweise) mehrere Autoschäden und einen zerdelltes Garagentor hervorrufen kann....
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt immer erst Eigenversicherung vor Fremdversicherung.

Diese holt sich dann das Geld, sofern berechtigt, weil die Verkehrsicherungspflicht nicht beachtet wurde, beim vermeintlichen Verursacher zurück.

Gibt es keine Eigenversicherung, so trägt man selbst das Kostenrisiko eines eventuell anstehenden Verfahrens/Prozess.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

onki hat folgendes geschrieben::
Wenn es danach geht könnte man ja auch jeden PKW-der Vollkasko versichert ist Beulen reinschlagen und dann sagen, das man zwar die Tat der Sachbeschädigung (Auto demolieren) zugibt, aber die Verantwortung dafür nicht übernimmt, weil der PKW ja eine Vollkasko hat... zieht also irgendwie nicht richtig das Argument.


Die Versicherung wird sich dann mit Sicherheit bei Ihnen melden... Lachen Winken
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

onki hat folgendes geschrieben::
...
Ich denke, bei Mülltonnen handelt es sich um Gebäudezubehör und das ist - genau wie die Schindel auf dem Dach - bei der Gebäudehaftpflicht versichert dagegen, das es Schaden anderen zufügt (z.B. durch einen Sturm)....


Ich denke, dass es hier unerheblich ist ob der Mülltonneneintümer nun seine Mülltonne angedübelt hatte oder nicht. Tatsache ist, dass der "Sturm" einen Gegenstand auf die Garage geworfen hat und nicht der Mülltonneneigner.
Das Beispiel mit den Dachziegeln ist so nicht haltbar. Wenn die Dachziegel durch einen "Sturm" (über 62 km/h) fliegt und Schaden verursacht, dann ist das für den Geschädigten ein Sturmschaden der über die eigene Sturmversicherung abzuwickeln ist.

Ein Haftpflichtfall wird es dann, wenn der Geschädigte dem Eigentümer ein Verschulden nachweisen kann. Im Dachziegelbeispiel könnte das bedeuten: der Sturm erreicht nicht 62 km/h und die Dachziegel fällt trotzdem dem Nachbarn auf das Auto weil der Dachstuhl schadhaft war oder die Ziegel nicht fachgerecht verlegt war.

mfg
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onki
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Infos!

Ehrlich gesagt höre ich das zum ersten mal so, das man quasi bei einem Sturm aus jeder Haftung raus ist.

Das die eigene Wohngebäudeversicherung bei einem Sturmschaden reguliert ist logisch, jedoch natürlich nur die zweitbeste Lösung (wer will schon gerne seiner Verischeurng gerne einen Schaden melden?

Es ärgt mich einfach, das jemand trotz Sturmwarnungen seine Mülltonnen draussen stehen lässt, diese Mülltonnen zig Schäden in der Nachbarschaft verursachen und derjenige dann nicht haftbar dafür zu machen ist.

So treu nach dem Prinzip: Wären die Tonnen nicht da gewesen, wäre auch kein Schaden entstanden...

Edit: Kann mir nochmal jemand genau erklären, warum bei Sturm jede Haftung quasi ausgeschlossen ist? Ich meine, nach §823 BGB könnte man demjenigen, der seine Tonnen bei Sturm draußen stehen lässt schon Fahrlässigkeit oder bedingten Vorsatz (... na wenn schon... ) vorwerfen.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo onki,

wenn sie Recht hätten, dann würde mit Sicherheit die Sturmversicherung das auch so sehen.
Denken sie bitte auch an die vielen Tausende Haushalte die ihre Mülltonne nicht reinholen können oder nicht konnten.

mfg
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onki
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was für einen Grund kann es denn bitte schön geben, eine LEERE Mülltonne für EINE Nacht wo es stürmt nicht reinzuholen? Im schlimmsten Fall kann man die Tonne ja auch einfach durch Ballast gegen wegwehen sichern... Frage
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