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Zeitschriften: Einzelhandel zu Verkauf verpflichtet?

 
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Ratatosk
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 131
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 19:15    Titel: Zeitschriften: Einzelhandel zu Verkauf verpflichtet? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Im Zusammenhang mit Zeitschriften aus dem extremen rechten politischen Lager bekommt man auf Nachfrage immer wieder von Kioskbesitzern oder -personal zu hören, daß man (leider) gesetzlich verpflichtet sei, auch diese Zeitungen und Zeitschriften zu verkaufen.

Hier nun meine Frage, eine Gesetzessuche war leider bisher erfolgreich:

  1. Nach welchem Gesetz oder welcher Verodnung wäre z.B. ein Händler verpflichtet ein Presseerzeugnis auch gegen seinen erklärten Willen zum Verkauf anzubieten?
  2. Gibt es Bestimmungen, die vorschreiben in welcher Form dieses Presseerzeugnis dann angeboten werden muss (z.B. nicht weniger gut sichtbar als Erzeugnisse von Mitbewerbern)?

Besten Dank schon mal im Voraus!

MfG Oli
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einigen Jahren im Außendienst in einem Pressegroßhandel folgendes: grundsätzlich liegt das Dispositionsrecht beim Pressegrosso, d. h., der Großhändler bestimmt die Bezüge des Einzelhandels und der EH nimmt ab, was er geliefert bekommt. Bei uns wurde es so gehandhabt, und ich gehe davon aus, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei allen anderen Grossisten auch der Fall ist, daß Objekte aus dem rechten Spektrum und auch bestimmte Objekte der Objektgruppe 'Erotik' dem EH nur auf Anfrage geliefert wurden. In meinem Verkaufsgebiet hatten maximal drei bis fünf Prozent meiner Kunden rechte Titel. Diejenigen die sie hatten, bezogen sie auch lediglich auf Grund von Nachfragen ihrer eigenen Kunden, also der Endverbraucher und hatten die Titel auch, bis auf eine unrühmliche Ausnahme, grundsätzlich unter dem Ladentisch.

"Normale" Objekte muß der Händler nach Disposition des Grossisten anbieten. Das ergibt sich aus der Pressefreiheit, wonach möglichst jeder Titel zu jeder Zeit an jedem Ort für jedermann zum gleichen Preis verfügbar sein soll. Aus diesem Grunde übernimmt auch der Grossist die Disposition, da nicht jede Verkaufsstelle das gesamte Angebot bereithalten kann (es gibt allein bei der bunten Ware mehrere tausend Objekte, dazu kommen noch die Tageszeitungen). Hieraus ergibt sich auch die Preisbindung bei Presseerzeugnissen.
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Ratatosk
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 131
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Nach einigen Jahren im Außendienst in einem Pressegroßhandel folgendes: grundsätzlich liegt das Dispositionsrecht beim Pressegrosso, d. h., der Großhändler bestimmt die Bezüge des Einzelhandels und der EH nimmt ab, was er geliefert bekommt.
Also kann man das so sehen, daß es prinzipiell keine rechtliche Handhabe des Herausgebers von von Zeitung A gäbe, Zeitungshändler B dazu zu zwingen Zeitung A zu verkaufen, die fadenscheinige Argumentation mit dem Presserecht und der angeblichen Verpflichtung, auch derartige Erzeugnisse verkaufen zu müssen ist also frei erfunden bzw. falsch nachgeplappert? Besten Dank!

MfG Oli
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um ein 'echtes' Presseerzeugnis handelt (Zahlen unter dem Strichcode beginnen mit 4 19) hat der Verlag bzw. Herausgeber mit dem EH nichts zu tun. Jeder Einzelhändler kann nur von dem für ihn zuständigen Grossisten beliefert werden und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Grossist seinem Kunden Presseerzeugnisse aus dem rechten Spektrum gegen dessen Willen liefert. Ich weiss nicht wie es sich verhält, wenn der EH einen Kunden hat, der auf den Kauf einer bestimmten Zeitung besteht, ob der EH ihm das Objekt verkaufen muss (wird er aber vermutlich wegen der Kundenbindung tun). Der EH kann dann aber bei seinem Grossisten eben dieses eine Exemplar ordern und es, bis sein Kunde es holt, unterm Ladentisch, auf dem Clo oder sonstwo lagern. Daß er aber mehrere Exemplare bekommt und diese womöglich auch noch im Regal neben dem * präsentieren soll halte ich für abwegig, gfab's bei uns zumindestens nicht. Da er sie normalerweise ohnehin nicht abverkaufen würde, würde der Titel auf Grund hoher Remmissionen ohnehin über kurz oder lang beim EH automatisch wieder rausfallen.
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Ratatosk
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 131
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Daß er aber mehrere Exemplare bekommt und diese womöglich auch noch im Regal neben dem * präsentieren soll halte ich für abwegig, gfab's bei uns zumindestens nicht.
Im, wie ich zugeben muss, nicht ganz fiktiven Fall lagen die "Junge Freiheit" neben dem "Freitag" und die "Deutsche Stimme" neben der "taz", in der Mitte die "Maerkische Allgemeine" (was soll denn diese "Wortsperre" bei "Maerkische" mit ä?!); im selben Ständer noch einige türkische, und kroatische Zeitungen waren auch noch in dem Ständer, welcher vor dem Geschäft in der Einkaufspassage an der Fußgängerzone in Berlin-Tegel stand. So gesehen am heutigen Montag, auf die Frage, wie sie denn dazu stehe das diese rechtsextremistischen Zeitungen derart prominent zur Schau gestellt würden reagierte die Dame im Laden unhöflich, berief sich auf die von mir angesprochenen angeblichen Regeln der Pressefreiheit (man müsse das ja verkaufen) und ausserdem müsse sie sich schon garnicht rechtfertigen...

MfG Oli
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 30.01.07, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
der EH nimmt ab, was er geliefert bekommt.
Oder auch nicht. Wenn der Händler nicht will, muß er auch nicht. Dieses Nicht-Wollen kann er durch permanente Remission ausdrücken, genauso kann er aber auch dem Grossisten mitteilen, daß er diesen oder jenen Titel erst gar nicht geliefert bekommen möchte.

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
"Normale" Objekte muß der Händler nach Disposition des Grossisten anbieten.
Nein, der Händler muß gar nichts.

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Das ergibt sich aus der Pressefreiheit, wonach möglichst jeder Titel zu jeder Zeit an jedem Ort für jedermann zum gleichen Preis verfügbar sein soll.
Sehr interessante Interpretation von Pressefreiheit - nichtsdestotrotz m.E. schlicht falsch.

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Hieraus ergibt sich auch die Preisbindung bei Presseerzeugnissen.
Das glaub' ich ja nun gar nicht (aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren).

Ratatosk hat folgendes geschrieben::
ausserdem müsse sie sich schon garnicht rechtfertigen...
Da hat sie wohl Recht.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Präsentation (Foto) sträuben sich einem die Haare.
Als zuständiger Außendienstler würde ich die gute (?) Frau darauf ansprechen. Wenn sie es will, kann sie die Titel natürlich so präsentieren, keiner der Titel ist indiziert.
Als Kunde würde ich um den laden einen großen Bogen machen.

@ Biber: Bei den meisten, auch "normalen" Titeln, kann ein Händler natürlich mit dem Grossisten reden das er das eine oder andere nicht geliefert haben möchte. Aber bei den gängigen Titeln nimmt er, was er bekommt. Da Grossisten Gebietsschutz geniessen, bleibt ihm letztendlich garnichts anderes übrig, er bekommt die Ware nirgendwo sonst.
Der Tipp mit der Remi ist natürlich alt, aber den habe ich in manchen Fällen auch gegeben Smilie)
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Das ergibt sich aus der Pressefreiheit, wonach möglichst jeder Titel zu jeder Zeit an jedem Ort für jedermann zum gleichen Preis verfügbar sein soll.
Sehr interessante Interpretation von Pressefreiheit - nichtsdestotrotz m.E. schlicht falsch.


Schade, ich hatte doch schon so auf meinen Rechtsanspruch auf den Playboy zum Bildzeitungspreis gehofft... Auf den Arm nehmen Lachen
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Das ergibt sich aus der Pressefreiheit, wonach möglichst jeder Titel zu jeder Zeit an jedem Ort für jedermann zum gleichen Preis verfügbar sein soll.
Sehr interessante Interpretation von Pressefreiheit - nichtsdestotrotz m.E. schlicht falsch.


Schade, ich hatte doch schon so auf meinen Rechtsanspruch auf den Playboy zum Bildzeitungspreis gehofft... Auf den Arm nehmen Lachen


Soll natürlich bedeuten, daß z. B. der * bei Händler A in Hamburg genausoviel kostet wie bei Händler B in Kleinmuchelsdorf und nicht, daß alle Objekte den gleichen Preis haben. Mit den Augen rollen
(Alle Hoffnungen zerstört Geschockt )
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